Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit drei Monaten in Elternzeit. Vorher war ich fuer 30 Stunden/Woche als Assistentin d. Geschaefstleitung taetig. Mein Arbeitgeber weiss, dass ich im Februar naechsten Jahres zurueckkomme - allerdings moechte ich dann 20 Wochenstunden arbeiten. Ich weiss bereits, dass mein AG mir dies anbieten muss, da wir mehr als 15 MA haben! Nun habe ich aber erfahren, dass die Stelle zur Geschaeftsleitungsassistenz neu ausgeschrieben wurde. Bedeutet dies, dass er mich einfach woanders einsetzen kann? Da ich mir die Stelle im Laufe der Jahre erarbeitet habe wurde mein Arbeitsvertrag leider nie angepasst. Allerdings koennte ich eine Stellenbeschreibung, Emails, Visitenkarten etc. vorlegen... Ich freue mich auf Ihre Antwort! MfG
von mondkruemelchen am 13.05.2013, 13:55