Mitglied inaktiv
HAllo ich bin im NOv. 06 arbeitslos geworden, ab Mitte Januar in Mutterschutz gegangen und am 23.02 kam mein Sohn zur Welt. Beim Arbeitsamt sagte man mir, während des Bezuges von Elterngeld ruht das ALGI. Somit bekam ich nun meinen neuen ALBescheid und erhalte nun nur noch 50%. Denn ich habe den Wunsch geäußert, nur noch 20 Stunden arbeiten zu wollen (wg. Kind natürlich). Dementsprechend mindert sich mein ALG, sagte man mir bei AA auf Nachfrage. Aber das kann doch nicht sein. Es ist doch ein mir zustehender Restanspruch. Beim umgekehrte Fall (vorher 20h, nun 40h) würde doch das AA auch nicht auf die Idee kommen mein ALG1 zu verdoppeln?! Ich hoffe sehr auf Hilfe, denn meine Verzweiflung ist sehr groß. Damit haben wir nicht gerechnet und 50% weniger ist ja auch nicht gerade wenig,. Viele Grüße Anna
Hallo, Sie stehen doch in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, deshalb keine Leistung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
is leider so... da du nur für eine teilzeitstelle arbeitlos gemeldet bist... daher bekommst du auch nur für diese zeit arbeitslosengeld.... in dem angeführten beispiel... würde man sich das arbeitlosengeld auch verdoppeln.
Mitglied inaktiv
Hallo , es ist doch eine logische Schlußfolgerung, dass Dir bei halber Verfügbarkeit, sprich 20 statt 40 Wochenstunden, nur anteiliges ALG zusteht. Demnach suchst Du ja eine Halbtagsbeschäftigung, bei der Du nur "die Hälfte" verdienst. Arbeitslosengeld ist kein Sparvertrag, sondern eine Versicherungsleistung, die Du erhältst wenn Du unverschuldet arbeitslos bist und alle Möglichkeiten nutzt, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Und da bekommt man das ALG eben nur anteilig, wenn man nur noch Teilzeit arbeiten kann oder will. Punkt. Gruß
Mitglied inaktiv
:o(
Ähnliche Fragen
Hallo! Hätte mal eine frage ? Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub,werde nächstes Jahr im Juli anfangen! Wenn ich jetzt zum beispiel nächstes Jahr Ferbruar März rum schwanger wäre müsste ich ja bis zum Mutterschutz paar Monate arbeiten gehen.Meine frage ist ,hätte ich dann Anspruch auf Elterngel ,wenn ich zum bsp.nur 4-5 Monate arbeiten gehe? V ...
Hallo ich hoffe Sie können mir helfen und zwar Ich arbeite in einem Betrieb auf 100 Euro basis jetzt bin ich schwanger und mein Chef läst mich auch weiterhin dort arbeiten solange der Arzt nicht dagegen hat so nun meine Frage habe ich nach der Entbindung anspruch auf Elterngeld? Wir bekommen kein Harz 4 sondern nur Wohngeld steht mir da was zu? V ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist 8 Monate alt und ich habe Elterngeld auf 24 Monate beantragt. Nun muss ich Notbedingt wieder arbeiten gehen ab dem 1.12.17 Ich hatte mich im Vorfeld bei der L-BANK informiert fort hiess es zu mir dass wenn ich früher die Elternzeit beende werfe mir der Betrag für die noch ausstehenden Monate auf einmal ausbez ...
Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mi ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot