Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Altanspruch ALG I nach Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Altanspruch ALG I nach Elterngeld

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HAllo ich bin im NOv. 06 arbeitslos geworden, ab Mitte Januar in Mutterschutz gegangen und am 23.02 kam mein Sohn zur Welt. Beim Arbeitsamt sagte man mir, während des Bezuges von Elterngeld ruht das ALGI. Somit bekam ich nun meinen neuen ALBescheid und erhalte nun nur noch 50%. Denn ich habe den Wunsch geäußert, nur noch 20 Stunden arbeiten zu wollen (wg. Kind natürlich). Dementsprechend mindert sich mein ALG, sagte man mir bei AA auf Nachfrage. Aber das kann doch nicht sein. Es ist doch ein mir zustehender Restanspruch. Beim umgekehrte Fall (vorher 20h, nun 40h) würde doch das AA auch nicht auf die Idee kommen mein ALG1 zu verdoppeln?! Ich hoffe sehr auf Hilfe, denn meine Verzweiflung ist sehr groß. Damit haben wir nicht gerechnet und 50% weniger ist ja auch nicht gerade wenig,. Viele Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie stehen doch in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, deshalb keine Leistung. Liebe Grüsse, NB


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is leider so... da du nur für eine teilzeitstelle arbeitlos gemeldet bist... daher bekommst du auch nur für diese zeit arbeitslosengeld.... in dem angeführten beispiel... würde man sich das arbeitlosengeld auch verdoppeln.


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Hallo , es ist doch eine logische Schlußfolgerung, dass Dir bei halber Verfügbarkeit, sprich 20 statt 40 Wochenstunden, nur anteiliges ALG zusteht. Demnach suchst Du ja eine Halbtagsbeschäftigung, bei der Du nur "die Hälfte" verdienst. Arbeitslosengeld ist kein Sparvertrag, sondern eine Versicherungsleistung, die Du erhältst wenn Du unverschuldet arbeitslos bist und alle Möglichkeiten nutzt, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Und da bekommt man das ALG eben nur anteilig, wenn man nur noch Teilzeit arbeiten kann oder will. Punkt. Gruß


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