Hallo Frau Bader,
Meine Tochter ist 8 Monate alt und ich habe Elterngeld auf 24 Monate beantragt. Nun muss ich Notbedingt wieder arbeiten gehen ab dem 1.12.17
Ich hatte mich im Vorfeld bei der L-BANK informiert fort hiess es zu mir dass wenn ich früher die Elternzeit beende werfe mir der Betrag für die noch ausstehenden Monate auf einmal ausbezahlt da es sich um Geld handle das mit zustehen würde. D.h. die Monate 10-21 würden mir zustehen als 1x Betrag. Heute hiess es von einem anderen Mitarbeiter ich würde nur die Differenz von Elterngeld plus auf Basis der Monate 3-9 ausbezahlt bekommen. Somit würde ich 11 Monate Elterngeld verlieren. So die Aussage heute ......
Ich hatte mich ja im Vorfeld extra informiert und bin stehe ich blöd da .... können sie mir sagen was denn nun stimmt von den Aussagen her ?
Vielen Dank und Grüße
LALA13
von
Lala13
am 10.11.2017, 14:41
Antwort auf:
Anspruch Elterngeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Hallo,
ich würde versuchen, rückwirkend die letzten acht Monate in Basis Elterngeld umzuwandeln. Die noch offenen Monate würde ich auf jeden Fall in Elterngeld Plus lassen, da kriegen Sie dann mehr raus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2017
Antwort auf:
Anspruch Elterngeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Du kannst nachträglich die Monate welche du bisher genommen hast in normales EG umwandeln, diese stehen dir dann auch zu. Aber alles was danach geht geht verloren, da du die Voraussetzungen für EG nicht mehr erfüllst wenn du die EZ beendest.
Warum gehst du nicht innerhalb der EZ arbeiten? Bis zu 30 Std die Woche darfst du das. Einkommen würde dann auch angerechnet werden, aber der Verlust dürfte nicht so hoch sein wie wenn du die EZ jetzt komplett abbrichst.
Mitglied inaktiv - 10.11.2017, 15:58