Frage:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Hallo, also ich bin alleinerziehende Mama eines fünfjährigen Sohnes, der in die Vorschule und in den Hort geht. Ich selbst bin im letzten Ausbildungsjahr und habe die zweite schriftliche Prüfung einen Monat vor dem Geburtstermin. Mein neuer Freund (frisch Verlobter) und ich hatten zwar ausgerechnet, ab wann wir nicht mehr aufpassen müssen. Dass es jedoch direkt klappt, hatten wir beide nicht erwartet. Nun zu meiner Frage. Wie wird es nach der Ehe aussehen? Ich und mein Sohn wohnen momentan in einer zwei Zimmer Wohnung und mein Verlobter wohnt im Haus vom Freund seiner Mutter. Wir haben einen Antrag auf eine gemeinsame Wohnung gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Unsere Wohnung ist zu klein für vier Personen (falls er zu uns ziehen würde und wegen dem Baby im Bauch), zu seinen Eltern ziehen, können mein Sohn und ich jedoch auch nicht, da für meine Ausbildung auch der Ort wo wir wohnen eine Vorraussetzung dafür ist. Er wohnt in einer anderen Stadt als wir. Das würde alles nicht passen, vorallem zeitlich nicht, da mein Sohn pünktlich in der Schule und ich pünktlich auf der Arbeit sein muss. Ein Auto haben wir auch nicht. Nun heiraten wir aber im Dezember und geplant ist es dass es erst Mal so bleibt wie es ist, bis wir eine gemeinsame Wohnung gefunden haben. Er besucht uns täglich nach der Arbeit und schläft auch ab und zu bei uns. Muss er jetzt nach der Ehe die Kosten für uns tragen? Er verdient momentan 1400€ netto da er noch eine Weiterbildung macht. Ich bekomme momentan 380€ Bürgergeld, 370€ BAB, 250€ Kindergeld für meinen Sohn und mich und mein Gehalt 400€. Ich würde gerne wissen, was danach auf uns zu kommt, da ich normalerweise gerne vorbereitet für alles bin. Ich bedanke mich schonmal im Voraus.
von
A12345
am 21.11.2023, 18:30
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Hallo,
ich verstehe jetzt nicht so ganz, was die Frage ist.
Sie werden nach der Geburt für 12 Mo. EG bekommen in Höhe von 300 €.
Mach der Heirat werden Sie mglw als Gemeinschaft betrachtet und es wird dann geprüft, ob Sie aufstockendes Bürgergeld bekommen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2023
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Was ist mit Unterhalt für Kind 1 oder ist das auch von deinem jetzt Verlobten?
von
suityourself
am 21.11.2023, 20:17
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Wo stellt man einen Antrag auf eine gemeinsame Wohnung? Gibt es dafür bei euch eine Behörde?
Wie es bei euch weiter geht, entscheidet ihr selber - ob ihr zusammen lebt oder nicht. Ehegatten sind jedenfalls gegenseitig unterhaltspflichtig. Für deinen Fünfjährigen ist er nicht zuständig, sondern der Vater des Jungen und du selber. Wenn du für das Baby noch Kindergeld bekommst, Unterhalt für Kind 1 und womöglich auch für Kind 2, dann ist dein Einkommen doch gar nicht so schlecht.
von
Pamo
am 21.11.2023, 21:01
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Die Reihenfolge mit der Ihr Eure Themen angeht ist falsch.
Als erstes hätte die Sicherung Eures eigenen Lebensunterhaltes stehen müssen und zwar durch Erwerbsarbeit und nicht durch das stellen irgendwelcher Anträge auf Kosten der Allgemeinheit.
von
Tigerblume
am 21.11.2023, 21:12
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Was stimmt nicht mit dir? Ich lese weder die Frage danach irgendwelchen Anträgen noch von Plänen auf deinen Nacken zu leben…
von
Btby
am 22.11.2023, 08:43
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
1.Der Vater deines Sohnes ist ihm zu Unterhalt verpflichtet. Mindestens aber muss es ja Unterhalts-Vorschuss geben. Was ist damit?
2. Dein Verlobter ist eurem Kind ebenfalls zu Unterhalt verpflichtet und auch dir.
3.Wenn ihr verheiratet seid, ist er erst recht verpflichtet, dich sozusagen mit zu finanzieren bzw. sein Gehalt wird bei allen Berechnungen bzgl. irgendwelcher staatlichen Unterstützungen mit eingerechnet als gemeinsames Haushaltseinkommen. Das heißt auch, dass er durch seine mindestens Unterhaltspflicht eurem Kind gegenüber verpflichtet sein wird, sich einen Job oder zusätzlichen Job zu suchen, um diesen Pflichten nachkommen zu können.
4.Was meinst du mit "gemeinsame Wohnung beantragen"?
Geht ihr jetzt schon davon aus, dass ihr eine solche nicht selber finanzieren könntet oder was hat es damit auf sich?
von
suityourself
am 22.11.2023, 09:38
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Fraglich mit dem Alleinerziehen. Nach der Hochzeit. Das wird kaum das Finanzamt akzeptieren, noch das Amt.
An eurer Stelle würde ich zusammen ziehen. Das Baby benötigt kaum Platz. Er schläft bereits regelmäßig bei euch. Dann Ausbildung beenden und Wohnung suchen.
Besser in der Planung wäre es gewesen, erst die Prüfungen abzulegen, dann Wohnung suchen, dann Verhütung absetzen.
Für deinen Unterhalt sind in erster Linie die beiden Väter zuständig. Das Amt wird auch genauer fragen warum ihr zwar heiratet, aber nicht zusammen wohnt. Das Argument zu wenig Platz wird da kaum ziehen.
von
Neverland
am 22.11.2023, 10:48
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Wieso nach der Ehe? Denkst du schon vor der Ehe an baldige Scheidung?
Entscheidend ist doch jetzt erstmal, dass dein Mann dir und dem Baby in der Ehe unterhaltspflichtig ist.
Dem Baby auch nach und vor der Ehe.
Wo ihr wohnt, entscheidet ihr selbst. Dafür braucht es keinen Antrag.
Das 'ab wann ihr nicht mehr aufpassen müsst' hätte vielleicht 'ab wann können wir uns ein Kind leisten' beinhalten sollen, meinst du nicht?
Irgendwie liest sich dein Text so, als wolltest du gerne dass jemand anderes als dein Mann für euch aufkommt. Ich hoffe inständig, dass das nicht passieren wird.
von
lilly1211
am 24.11.2023, 19:13
Antwort auf:
Alleinerziehende Mutter, schwanger und verlobt aber wohnen noch nicht zusammen
Du hast einen Partner, Du bist nicht alleinerziehend.
Und mit den Beträgen, die Du hier aufrufst (dazu kommt ja nochmal Kindergeld) in Höhe von 2800 €, hab ich keine Ahnung, wie Du auf die Idee kommst, jemand (die Allgemeinheit ... ) soll Dich finanzieren,,,,
Und wo ihr wohnen sollt, ihr seid erwachsen, habt bald 2 Kinder - kümmert euch selbst um eine Wohnung.
Wahnsinn! SO naiv kann man doch gar nicht sein.
von
LebenskunstAE
am 26.11.2023, 01:57