Hallo Frau Bader ,
ich arbeite teilzeit in der ambulanten Hauskrankenpflege wo ich meine Tour alleine absolviere. Jetzt bin ich aktuell mit meinem dritten Kind schwanger, der Arbeitgeber weiß bescheid. Ich kenne die richtlinien an die sich gehalten werden muß. In meinen letzten schwangerschaften habe ich in einer Klinik gearbeitet dort wurde mir untersagt allein auf Station zu sein. Jetzt meine Frage ist das in der mobilen Pflege auch so zutreffend ????
Da bin ich ja immer allein . MEin vorgesetzter sagte dazu wenn ich in eine Situation komme ( Notfall) soll ich halt keine erste hilfe leisten sondern den Notarztwagen rufen. GEsetzlich bin ich aber auch zur ersten Hilfe verpflichtet . Was denn nun?
Vielen Dank und Lieben Gruß
von
carolinasmama
am 20.05.2012, 17:38
Antwort auf:
Alleine arbeiten in der ambulanten Pflege
Hallo,
gerade in der ambulanten Hauskrankenpflege muss man doch schwer heben et cetera. Schon alleine deshalb müssten sie ein Beschäftigungsverbot von ihrem Frauenarzt oder Gewerbeaufsicht bzw. eigentlich ihrem Arbeitgeber erhalten.
Wenn ein Notfall eintritt, müssen Sie zwischen der Gesundheit des Patienten und der Ihres Kindes/ Ihnen abwägen. Das ist nicht lustig und spricht auch für ein Beschäftigungsverbot.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2012
Antwort auf:
Alleine arbeiten in der ambulanten Pflege
Hallo Danke für dei Antwort,
mein Arbeitgeben gibt mir die möglichkeit nur noch Kompressionsstrümpfe auszuziehen von daher ist das schwere heben nicht mehr gegeben allerdings arbeite ich die ganze zeit in gebückter Haltung. Er findet das so in ordnung. Ist das so ?
Lg
von
carolinasmama
am 22.05.2012, 11:20