Mitglied inaktiv
Hallo!!! Ich bin in den zweiten Monat schwanger und Bekomme seit september 2006 ALG 1, wann muss ich das an Arbeitsamt melden und bekomme ich dann auch weiter Arbeitslosengeld und wie ist das mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld???? Danke für jede Antwort!!!!!!!
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, gezüglich des ALG I: reiche eine Kopie des Mutterpaß (die Seite, auf der der ET steht) ein. Du bekommst Dein ALG weiter bis zum Beginn des Muschu. LG
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