Krisii
Hallo, ich wollte die letzten 3-4 Monate Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das Unternehmen hat nun Kurzarbeit und abgelehnt. 1. ist Kurzarbeit ein dringend betrieblicher Grund? 2. Kann ich mir schriftlich geben lassen, dass ich woanders Teilzeit arbeiten darf? Darf dies abgelehnt werden? 3. Kann ich ALG1 beziehen? Agentur für Arbeit meinte nein. Welches Gesetzt bejaht dies? Danke & Gruß
Hallo, 1. Ja 2. Nur aus betrieblichen Grünen wie zB Mitbewerber 3. Ja, für die TZ, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Succero
ALG1 setzt voraus, du bist arbeitslos. Das ist ja aber Unsinn. Du hast einen Arbeitgeber und befindest dich in Elternzeit. Von daher kein ALG1. Prüfe die Möglichkeit ALG2 zu bekommen!!
Sternenschnuppe
Wenn Du mindestens 15 Stunden arbeiten kannst, Dein AG bestätigt dich nicht beschäftigen zu können, dann steht Dir auch ALG1 in Elternzeit zu. Bitte den Sachbearbeiter sich bei seinem Vorgesetzten zu erkundigen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-arbeitslosengeld-waehrend-der-elternzeit_059077.html
Neverland
Wie Sternschnuppe schreibt. Die erste Antwort ist falsch.
Krisii
Habt ihr hier Erfahrung? Was hat das Amt für Unterlagen gefordert?
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