Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 bei Eigenkündigung in Elternzeit ohne Sperre möglich?

Frage: ALG1 bei Eigenkündigung in Elternzeit ohne Sperre möglich?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit. Das Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ALG1 beziehen kann wenn ich selbst kündigen würde? Oder ob ich erst mal eine Sperrzeit bekomme? Der Grund der Eigenkündigung ist, dass ich nicht mehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten möchte. Als mein AG von meiner Schwangerschaft erfuhr, gab es nur noch Probleme und Beleidigungen sogar per Email, sodass mein Frauenarzt mir ein totales Beschäftigungsverbot ausstellte, weil ich psychisch total am Ende war. Mein Mann ist bald in einer Umschulung und bekommt nur sehr wenig Geld, daher wäre ich auf das ALG 1 angewiesen. Meine Schwiegermutter würde in der Zeit, auf mein Kind aufpassen, wenn ich arbeiten gehen würde. Ist die Höhe des ALG 1, abhängig ob ich danach Voll- oder Teilzeit arbeiten gehen möchte? Vielen Dank, bereits im Vorfeld für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Oder kümmern sie sich um das Kind? Dann bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Wenn Sie nur Teilzeit arbeiten wollen, bekommen Sie nur anteiliges Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ob Du eine Sperre bekommen würdest oder nicht, ist Einzelfallabhängig und kann Dir letztlich mit Gewissheit nur Dein Berater vor Ort sagen. Ich würde deshalb VORHER mit dem Berater darüber sprechen und die Situation erklären. ALG1 würdest Du dann in dem Umfang gezahlt bekommen in dem Du auch bereit wärst zu Arbeiten. Sprich wenn Du nur 50% arbeiten willst, dann auch nur 50% des Arbeitslosengeldes! LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...