Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit. Das Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ALG1 beziehen kann wenn ich selbst kündigen würde? Oder ob ich erst mal eine Sperrzeit bekomme? Der Grund der Eigenkündigung ist, dass ich nicht mehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten möchte. Als mein AG von meiner Schwangerschaft erfuhr, gab es nur noch Probleme und Beleidigungen sogar per Email, sodass mein Frauenarzt mir ein totales Beschäftigungsverbot ausstellte, weil ich psychisch total am Ende war. Mein Mann ist bald in einer Umschulung und bekommt nur sehr wenig Geld, daher wäre ich auf das ALG 1 angewiesen. Meine Schwiegermutter würde in der Zeit, auf mein Kind aufpassen, wenn ich arbeiten gehen würde. Ist die Höhe des ALG 1, abhängig ob ich danach Voll- oder Teilzeit arbeiten gehen möchte? Vielen Dank, bereits im Vorfeld für Ihre Mühe.
Hallo, stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Oder kümmern sie sich um das Kind? Dann bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Wenn Sie nur Teilzeit arbeiten wollen, bekommen Sie nur anteiliges Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ob Du eine Sperre bekommen würdest oder nicht, ist Einzelfallabhängig und kann Dir letztlich mit Gewissheit nur Dein Berater vor Ort sagen. Ich würde deshalb VORHER mit dem Berater darüber sprechen und die Situation erklären. ALG1 würdest Du dann in dem Umfang gezahlt bekommen in dem Du auch bereit wärst zu Arbeiten. Sprich wenn Du nur 50% arbeiten willst, dann auch nur 50% des Arbeitslosengeldes! LG Sabine
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