nanab
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Elternzeit noch bis 2024 aber kann leider nicht bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten (die Stelle ist weggefallen). Mein Mann ist ausgezogen und ich bin mit 3 Kindern alleine. Nun habe ich gelesen dass ich ALG 1 beantragen kann während der Elternzeit. Ich habe aber in den letzten zwei Jahren keine 150 Tage gearbeitet, weil ich in Elternzeit war und davor nur 9 Monate in Deutschland gearbeitet habe. Kann ich in so einem Fall ALG 2 beantragen? Wohngeld wurde abgelehnt weil ich einen Master Abschluss habe (ich bewerbe mich auch andauernd aber bekomme nur Absagen). Danke und viele Grüße Joana
Hallo, was der Abschluss mit dem Wohngeld zu tun hat, weiß ich nicht. Aber vor dem ArbGeld II wird geprüft, in wie weit der KV Unterhalt zahlen kann. Für Mutter und Kinder. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wurde der Wohngeld-Antrag mit dieser Begründung (Masterabschluss) abgelehnt? Das ist ja sehr eigenartig. Eigentlich wird der Anspruch auf Wohngeld an Hand des Einkommens berechnet, nicht aufgrund des Berufs-/Studiensbschlusses. Hast du die Ablehnung schriftlich? Bekommst du für die Kinder Unterhalt? Bekommst du Unterhalt? Kinderzuschlag könntest du auch beantragen. Vielleicht hast du da mehr Glück als beim Kinderzuschlag. Lass dich mal beraten, welche Möglichkeiten es noch gibt. LG luvi
Mitglied inaktiv
ALG Anspruch hast du nur, wenn du auch arbeiten gehen kannst.
cube
für Wohngeld. ALG würde dir nur zustehen, wenn du auch tatsächlich arbeiten gehen kannst - also deine Kinder entsprechend betreut sind. Wenn der AG deinen TZ-Antrag ablehnt, kannst du aber bei einem anderen AG in TZ arbeiten. Darüber hinaus steht dir ja auch für 3 Kinder Unterhalt zu, ggf. Betreuungsunterhalt (Kinder unter 3?) oder auch Trennungsunterhalt (wie lange ist die Trennung her?).
P.S: Wenn er nicht zahlen kann bleibt noch Unterhaltsvorschuss
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