Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I oder ALG II Elternzeit

Frage: ALG I oder ALG II Elternzeit

Spieli

Beitrag melden

Hallo, ich möchte nochmal das Thema ALG und ALG II in der Elternzeit aufnehmen, da ich verschiedene Antworten erhalten habe. Heute war ich beim Arbeitsamt und die Bearbeiterin teilte mir mit, dass ich während der Elternzeit keinen ALG I Anspruch habe, da ich noch festangestellt bin. Ich müsste kündigen, um dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen und auf meine Elternzeit verzichten. Wie ist es, wenn ich dem Arbeitsmarkt mit 30h zur Verfügung stehe. Habe ich Anspruch auf ALG I? Hat man, wenn man dem Arbeitsmarkt während der Elternzeit (trotz fortlaufender Festanstellung) nicht zur Verfügung steht Anspruch auf ALG II? Ich habe im Forum verschiedene Antworten gefunden und bitte um Klärung. Vielen Dank für die Antworten.


peekaboo

Beitrag melden

ALG während EZ, hab auch was gefunden im "Elterngeld/Elternzeit" Ratgeber http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html Seite 70 - 72 Also man hat die Möglichkeit ALG1 während der EZ zu bekommen, wenn die Vorraussetzungen stimmen.htm GGF. muß dein "Hauptchef" Dir eine Bescheinigung schreiben, daß er Dich nicht einstellen kann für die gewünschte Zeit...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich hab den link jetzt nicht gelesen, aber ich denke, du irrst. sie hat keinen anspruch auf alg1, da sie nicht arbeitslos IST und auch nicht vermittelbar, da sie ja in elternzeit ist und sein will. auf alg2 hat sie anspruch in der elternzeit, wenn sie kein einkommen hat und auch nicht mit in einer solidargemeinschaft lebt. oder hab ich da was falsch verstanden?


peekaboo

Beitrag melden

Beschaeftigen kann, muss er ihr diesauch so mitteilen und das dem arbeitsamt vorweisen... So habe ich es auch in einem anderen forum gelesen. Vorraussetzung ist, der Ag kann sie nicht beschaeftigen, obwohl sie arbeiten moechte... Lg


peekaboo

Beitrag melden

Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schrift- lich ablehnen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Arbeits- losengeld während der Elternzeit zu beziehen, wenn der Elternteil den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes für eine ver- sicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden zur Verfügung steht. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit. Auch wenn ein Unternehmen nur eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich anbieten kann, obwohl der Elternteil mehr arbeiten möchte, sollte dieser sich von der Agentur für Arbeit über eventuell bestehende Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen informieren lassen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

na aber wenn sie elternzeit eingereicht hat, dann kann sie es sich doch nicht mittendrin anders überlegen!!!??? der ag muß ja auch mit irgendwas rechnen und planen!? kein mensch stellt sie für 30h so befristet ein, daß es passt mit dem ende der elternzeit. also ich stelle es mir zumindest schwierig vor....


Lina_100

Beitrag melden

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass man in der EZ Teilzeit bis zu 30h/Woche arbeiten kann. Bei 6 Monaten Beschäftigungsdauer und einem Betrieb mit mehr als 15 AN ist der gesetzliche Snspruch hierauf sogar stärker als nach dem Teilzeitarbeits und Befristungsgesetz. Sie hat sich also nichts anders ueberlegt sondern möchte zulaessigerweise in der EZ arbeiten = steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Natürlich muss sie eine entsprechende Betreeung für ihr(e) Kind(er) nachweisen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

das weiß ich und das verstehe ich auch, aber dann muß man sich kündigen lassen um dann wirklich arbeitslos zu sein und einen anspruch zu haben.... bin da ganz auf der jobcentermitarbeiterinswelle. entweder bin ich in elternzeit oder ich arbeite. also aus ag-sicht. minijob würd ich ja einsehen, aber ent oder weder. man kann doch nicht in zwei versicherungspflichtigen arbeitsverhältnissen gleichzeitig stehen. versteh das nicht. würd dem als ag nicht zustimmen. und auch niemanden einstellen so. vielleicht bin ich heute zu blond und von ansprüchen überfordert?


Lina_100

Beitrag melden

Das Gesetz raeumt einem auch ausdrücklich die Möglichkeit ein während der EZ Teilzeit bis 30 Wochenstunden bei einem anderen AG zu arbeiten it Zustimmung des eigenen AG). Elterngeld heisst gerade nicht den Vollständigen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit. Die Rechtslage ist klar, sind die Voraussetzungen erfüllt besteht Abspruch auf ALG 1 im Umfang der zulässigen (max 30h) und gewollten Teilzeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...