Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 2, anschliessend Beschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG 2, anschliessend Beschäftigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Ich habe Ende August2005 erfahren, dass ich schwanger bin, fast gleichzitig wurde meinem mann betribsbedingt gekündigt, ich befand mich zu der Zeit im Erziheungsurlaub, war auch Studierende. Mein Mann bezieht seit Oktober ALG 1, weil aber das zum Leben nicht reicht habe ich ALG 2 beantragt und den Ausgleich bewilligt bekommen, habe mein Studium abgebrochen. Jetzt will der alte Arbeitgeber meines Mannes ihn wider einstellen, und damit werden wir (zum Glück)keine Leistungen mehr vom AA beziehen. Mein Problem ist folgendes: die Leistungen werden immer im voraus bezahlt, d.h. für den Monat März wird das Geld Ende Februar überwiesen. Wenn mein Mann Anfang März seine Stelle antritt dann kriegt er sein erstes Gehalt erst Anfang April. Wie sollen wir unsere Kosten für den März decken? Wenn mein Mann eine schriftliche Zusage bekommt, werden wir das der Agentur melden. Kennt jemand dieses Problem? Vielen Dank für Ihre Meinung... P.S. bin zZ. schwanger , ET 18.04.2006


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde mal zu dem Amt gehen u das Problem schildern. Ich bin nicht sicher, meine aner, man kann da eine Art Darlehen beantragen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich arbeite auf so einem Amt und kann daher folgendes sagen: Bei Alg 2 gilt das Zuflussprinzip der Einkommensanrechnung, Heißt: Wenn Ihr Mann das erste Geld im April bekommt (Kontoauszug oder Scheckdatum als Nachweis) können Sie im März noch die volle Beihilfe Alg II bekommen (auch wenn er arbeitet - er hat ja aber keinen Lohn im März), wobei Alg I nicht mehr berücksichtigt werden darf, da er ja keines mehr im März bekommt - da Gilt die Tatsache der Arbeit, nicht die des Lohnzuflusses). Erhält er seinen Lohn nachweislich schon im März (also spätestens am 31.03.) besteht auch im März kein oder weniger Anspruch (denn das Erwerbseinkommen wird im März angerechnet). Man kann dann aber für den März ein zinsloses Darlehen erhalten. Grüße Gabana


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...

Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...

Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gel ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...

Hallo,  ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...