Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg 1 oder Alg 2?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alg 1 oder Alg 2?

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Hatte meinem AG ja beim Antrag auf Elternzeit mitgeteilt, daß ich später im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Hatte ja das 3. Jahr von meiner Tochter beantragt und dann die Zeit von meinem Sohn. Er hat das abgelehnt, mich abgemahnt und sogar mit Kündigung gedroht, weil er "wollte", daß ich in Vollzeit wiederkomme und zwar sofort. Nach langem Hin- und Her hat er nicht gekündigt (wäre ja auch gar nicht gegangen) und aber darauf verwiesen, wenn ich weiterhin auf Teilzeit bestehen würde in EZ, dann müsse ich das gerichtlich klären lassen. Das werde ich dann auch tun - aber, ab Juni bekomme ich ja kein Elterngeld mehr - muß ich dann Alg 1 oder Alg 2 beantragen? Wollte mich zuvor beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden (arbeitslos bin ich ja dann "noch" nicht). Vielen Dank für Ihre Mühe. LG Danie mit Chiara Luana *13. Juli 2003 + Marco Alessandro *11. April 2009


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Siehaben noch einen Ag u der will Sie nicht TZ arbeiten lassen. Sie werden es aber trotzdem beantragen. Soweit ok. Ob Sie einen Anspruch haben hängt von der Anzahl der AN u evtl. betriebl. Gründen ab. Wenn er Sie nicht in der EZ TZ arbeiten lassen will/ kann/ muss, wollen Sie Leistungen beziehen. Soweit richtig? Arb I bekommt man nur, wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht u man dem Arbeitsmakt zur Verfügung steht. Das tut man nicht, wenn man Kinder betreuut. Es bleibt also nur ArbGeld II, falls Ihr Mann zu wenig verdient Liebe Grüsse, NB


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