Nrw18
Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit wird mein Elterngeld berechnet für mein im April 2018 geborenes Kind. Da ich im Jahr 2017 freiberuflich gearbeitet habe wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2017 berechnet. Zurzeit lebe ich von ALG 2, bekomme ich trotzdem einen Freibetrag von 300 Euro oder wird auch dieser als Einkommen, trotz Erwerbstätigkeit, angerechnet ? Bei der Elterngeldkasse wurde gesagt es gäbe einen Freibetrag und beim Jobcenter in der Hotline wurde nein gesagt. Ich bin total verunsichert und hoffe Sie können mit weiterhelfen. Freundliche Grüße
Hallo, da Sie ja gearbeitet haben müsstest ein Freibetrag geben. Liebe Grüße NB
Dojii
Doch es normalerweise gibt einen Freibetrag bei Elterngeld, das aus Erwerbseinkommen berechnet wird. Der orientiert sich hier an deinem Einkommen aus dem Kalenderjahr 2017 und kann, wie du schon gesagt hast, maximal 300 EUR pro Monat betragen.
Nrw18
Vielen Dank Doji für die Antwort. Würde ich dann den normalen Regelsatz + 300 Euro bekommen ? Und würde ich dies auch rückwirkend bekommen ?
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