Hallo, Meine Bekannte möchte gerne ihre Wohnung ausmisten und diverse Dinge verkaufen, um Rechnungen zu begleichen usw. Da sie aber auf Alg 2 Bezug ist, habe ich sie erstmal davor gewarnt, dass es als Einkommen angerechnet werden könnte. Sie meine aber, dass es sich bei einem Verkauf einer bereits in ihrem Besitz befindlichen Violine (300) oder einer Spiegelreflexkamera (200) um eine Vermögensumwandlung geht und das somit nicht angerechnet werden würde. Vor allem wenn dies eben nicht im Übermaß geschieht. Stimmt das so? Mir wurde vor Jahren als ich selbst im Bezug war, einiges an Geld angerechnet, was ich bekommen habe für den Verkauf der Babyklamotten meines Sohnes (um neue zu beschaffen, was ja dann rein theoretisch auch eine Vermögensumwandlung war, da die Kleidung bereits in meinem Besitz war?). Wie sieht das da rechtlich aus? Google hat mir tatsächlich auch dasselbe gesagt was Vermögensumwandlung angeht. Gilt das aber auch für "so hohe" Summen wir 300 für eine Violine und 200 für eine Kamera? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
von AnonBlackOp am 27.04.2022, 19:31