Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg 2 und Verkäufe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alg 2 und Verkäufe

AnonBlackOp

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Hallo, Meine Bekannte möchte gerne ihre Wohnung ausmisten und diverse Dinge verkaufen, um Rechnungen zu begleichen usw. Da sie aber auf Alg 2 Bezug ist, habe ich sie erstmal davor gewarnt, dass es als Einkommen angerechnet werden könnte. Sie meine aber, dass es sich bei einem Verkauf einer bereits in ihrem Besitz befindlichen Violine (300) oder einer Spiegelreflexkamera (200) um eine Vermögensumwandlung geht und das somit nicht angerechnet werden würde. Vor allem wenn dies eben nicht im Übermaß geschieht. Stimmt das so? Mir wurde vor Jahren als ich selbst im Bezug war, einiges an Geld angerechnet, was ich bekommen habe für den Verkauf der Babyklamotten meines Sohnes (um neue zu beschaffen, was ja dann rein theoretisch auch eine Vermögensumwandlung war, da die Kleidung bereits in meinem Besitz war?). Wie sieht das da rechtlich aus? Google hat mir tatsächlich auch dasselbe gesagt was Vermögensumwandlung angeht. Gilt das aber auch für "so hohe" Summen wir 300 für eine Violine und 200 für eine Kamera? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße


Suomi

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Du wirst vermutlich keine Antwort bekommen, hier geht es um Themen rund ums Baby.


mamavonbaby

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Ja das stimmt so. Wer ab und zu mal ein paar Dinge aus seinem Besitz veräußert, dem wird das nicht angerechnet. Auch ein Babybekleidungspaket kann gut um die 100euro oder mehr bei ebay bringen...der Kinderwagen, das Babyzimmer etc. Oder eben auch die Violine. Warum das bei dir angerechnet wurde kann ich dir jetzt nicht erklären. Vielleicht hast du viel verkauft und nichtt mal ein oder 2 Sachen, oder du hast mit Gewinn verkauft? zb wenn du einen Kinderwagen für 100Euro kaufst und den dan für 200euro verkaufst, dann hast du Gewinn gemacht und der würde dann wiederum angerechnet werden. Allerdings müsstest du das dem JC dann mitgeteilt haben.


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