Jacky305
Hallo Frau Bader, direkt nach meiner Ausbildung habe ich seit dem 1.7.17 direkt ALG 1 erhalten wurde jedoch 6 Wochen vor der Geburt meines Kindes auf ALG 2 versetzt. ich habe von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten als ich noch ALG 1 erhielt. Darf das Jobcenter das Mutterschaftsgeld jetzt auf mein ALG 2 anrechnen ? Was darf das Jobcenter generell alles anrechnen? Mit freundlichen Grüßen Jacky
Hallo, da Sie kein Einkommen vor der Geburt hatten wird das EG auf das H IV angerechnet. Liebe Grüße NB
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