Tinasue29
Hallo, Kurze Frage, ich beziehe arbeitslosen geld ll da ich in EZ bin aber angestellte. Wenn ich jetzt wieder Mutterschaftsgeld für kind nummer zwei bekomme, wird mir das an die Leistungen die ich zur Zeit beziehe angerechnet? Oder darf ich das Mutterschaftsgeld komplett für mich behalten, also mehr geld haben?
Hallo, es wird voll angerechnet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mutterschaftsgeld ist Einkommen und wird selbstverständlich als Einkommen angerechnet.
Sternenschnuppe
Sorry, meinst Du die Frage ernst ? Du wirst 3 Monate normales Einkommen haben und willst zusätzlich H4 ? Wie alt ist Kind 1 und wieso finanzierst Du Eure Familienplanung bitte absichtlich mit Steuergeldern ?
Mitglied inaktiv
Klar wird Mutterschutzgeld angerechnet, warum auch nicht? Udn dran denken auch die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, sonst muss der AG nämlich seinen teil nicht zahlen. Fraglich ob das Amt es dann so lustig findet wenn sie trotzdem noch Hartz4 zahlen sollen/müssen. EG wird wohl auch angerechnet werden, weil Du es nicht selbst erarbeitet hast. Immerhin wäre auch Teilzeit innerhalb der Elternzeit möglich gewesen.
Tinasue29
Erstens : mein erstes kind ist fast drei zweitens: wollte ich nach einem jahr schon wieder vollzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hat aber nicht verstanden dass ich halt nicht mehr die schichten arbeiten konnte wie vor meinem kind, also sagte er ich solle die volle Ez nehmen die mir zusteht.auch mit teilzeit in einem anderen Unternehmen war nicht möglich, da ich zb in keinem anderen einzel handel arbeiten darf, von meinem jetzigen Arbeitgeber aus. Drittens :war es nur eine Frage, ab mai wenn die kleine da ist, ziehe ich um und will vom staat keine Leistungen mehr! Aber bis einschließlich 31.5 bekomme ich es halt noch. Danach lebe ich mietfrei und kann meinen Lebensunterhalt auch ohne staatliche Hilfe möglich machen!! Danke für die Antworten....
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