Laui
Muss ich mein Kind in denn Kindergarten tuen wenn es 3 Jahre alt ist und ich alg 2 bekomme ? Leider habe ich eine Absage für denn Kindergarten im Ort bekommen und da ich kein Auto habe ist es schwer einen anderen Kindergarten zu erreichen
Hallo, Sie haben Anspruch auf einen zumutbare Platz. Setzen Sie der Gemeinde eine Frist. Und ja, ansonsten kann das Jobcenter die Leistungen kürzen. Liebe Grüße NB
Port
Wer sagt denn, dass das Kind in den Kindergarten soll? Das Amt? Falls ja, dann liegt es auf der Hand, dass sie Dich in Arbeit sehen wollen und das geht nicht, so lange das Kind nicht betreut ist. Also ran an die Kindergartensuche, damit Du arbeiten gehen kannst und vom Amt weg kommst. Was bedeutet, es ist schwer ohne Auto zum anderen Kindergarten zu kommen? Wie weit ist er weg und wie könntest Du da hin kommen? Bus? Bahn? Zu Fuß? Alternativ lasse Dich auf die Warteliste beim Kindergarten im Ort setzen oder sprich dort persönlich vor.
Felica
Ja, ausser du findest eine andere Lösung. Und sei froh das die erst ab 3 jetzt Druck machen. Den die meisten Gemeinden setzten das deutlich früher voraus. Man hat einen Anspruch ab dem ersten Geburtstag der auch einklagbar ist. Also ab zum JA und dort Druck mache das du einen Betreuungsplatz benötigst und zwar dringend. Allerdings hast du keinen Anspruch auf die Wunscheinrichtung. Es muss nur ein Platz sein der dir zumutbar ist.
Mitglied inaktiv
Wenn du weiter staatliche Leistungen beziehen möchtest, muss das Kind betreut sein. Das muss nicht zwingend ein Kindergarten sein. Nur du solltest, wenigsten Teilzeit arbeiten können
Ralph
Um es klar zu sagen: Die Solidargemeinschaft der Steuerzahler, die Dein Leben finanziert, hat ein Anrecht darauf, daß Du jetzt alle Anstrengungen unternimmst, um Deine Brötchen ohne ALG2-Bezug zu verdienen. Dazu gehört, daß Du Dein Kind mit 3 Jahren weggibst. Wenn Du eine andere Lösung hast wie etwa hoher Lottogewinn, reichen Märchenprinz heiraten der lukrativ erben und Du ohne die Solidargemeinschaft auskommst..., kein Problem. Ich stehe als Steuerzahler voll dahinter, daß man die Leute bis zur Vollendung des 3. Lj der Kinder "in Ruhe" läßt, aber DANN muß es losgehen!!! Sei mir nicht böse, aber für mich hört sich das eher danach an, daß Du nicht arbeiten gehen und für Eure Brötchen selbst sorgen willst! Ralph
cube
30 Min. Weg zum KiGa sind zumutbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ohne Auto keinen anderen Weg gibt, dein Kind in den KiGa zu bringen. ZB Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, zu Fuß. Du hast keinen Anspruch auf eine Wunscheinrichtung - lediglich Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Also mach nochmal Druck bei der Stadt/Gemeinde.
misses-cat
Sie schreibt so als ob es nur einem Kindergarten im Ort gibt, hört sich nach Dorf an. Was ist wenn es keinen Nahverkehr gibt in diesen Ort und dem Nachbarort wo die nächste Kita ist? Oder der Bus nur zwei Mal am Tag hinfährt? Wenn die nächste Kita 20km entfernt ist und nur mit dem Rad zu erreichen, am besten noch ohne Radweg???? Gibt es nicht? Doch gibt es in Deutschland!! Aber dazu schreibt die Ap halt nix. Klar das Leben ist kein Wunschkonzert aber so ich habe schon bescheuerte Regelungen erlebt. Ne Freundin sollte ihre Kinder in den Nachbarort zu Kita geben, mit dem Bus wären das täglich hin und zurück fast zwei Stunden gewesen ( wohnt ländlich, kein Auto nach der Trennung, erstmal zur Bushaltestelle laufen, dann Bus fahren und dann den Rest zur Kita laufen), einen Platz im Ort hat man ihr erst angeboten als sie gedroht hat an den Landrat zu schreiben. Mein Mann hat dazu nur gesagt da war Mal wieder ein Bürostuhl Mensch zu gange
misses-cat
Fast zwei Stunden für einen Weg! Und ja das finde ich zu viel, auch ich bin Steuerzahler aber da muss es andere Lösungen geben
Port
misses-cat: Das Kind hat seit 2 Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, auch wenn es evtl. bei einer Tagesmutter ist. Die Gemeinde muss sich da was einfallen lassen. Es kann nicht Sache des Steuerzahlers sein, sie fürs daheim bleiben zu finanzieren. Warum hat sie sich nicht früher gekümmert? Das Kind ist 3 Jahre alt - 3 Jahre lange Wartelisten kann ich mir auch auf dem Dorf nicht vorstellen.
misses-cat
Wir wissen nicht ob die Ap in einer Gegend wohnt wo es nicht genug Tagesmütter oder Krippenplätze gibt, es gibt genug Gehenden wo die Gemeinden lieber Alg2 zahlen als Betreuungsplätze zu schaffen. Oder die Ap ist erst seit kurzem auf ALG 2 angewiesen da frisch getrennt und vorher der Partner gezahlt hat. Fakt ist die Entfernung muss zumutbar sein, ist sie es nicht aus welchem Gründen auch immer kann sich die Ap wehren, sicher nicht das sie ewig zu Hause bleibt aber dann muss die Gemeinde halt einen Platz schaffen der dir sie zu erreichen ist. Ich kenne auch die 30min Regelung
Port
Klar wissen wir das alles nicht. Vielleicht kann die AP Licht ins Dunkle bringen? ALG 2 bekommt sie vermutlich nicht erst seit gestern, aber klar kann es sein, dass da ein Partner war, der alles auf den Kopf gestellt hat, weil plötzlich nicht mehr da.
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