Guten Abend Frau Bader,
Ich habe vor kurzem erfahren das ich schwanger bin und der voraussichtlich Termin Anfang Juli sei was bedeutet, dass mein Mutterschutz am 28. Mai 2019 beginnt.
Leider bin ich zur Zeit arbeitslos und würde bis Februar 2019 ALG 1 beziehen (falls ich bis dahin keine Stelle bekomme). Das bedeutet auch, dass ich für 3 Monate (März bis Ende Mai 2019) Hartz IV empfangen würde.
Meine Fragen sind nun...
1.) wie sich mein Mutterschaftsgeld zusammenrechnen würde?
2.) falls ich einen Minijob in der Zwischenzeit finden sollte, dass mein Mutterschutzgeld beeinflussen würde?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Mariba
von
Mariba
am 12.11.2018, 20:21
Antwort auf:
Von ALG 1 zu ALG 2 in der Schwangerschaft. Was kann ich beantragen?
Hallo,
1. Sie bekommen gar kein MG
2. Kaum - es macht bis zu 2 €/ Tag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2018
Antwort auf:
Von ALG 1 zu ALG 2 in der Schwangerschaft. Was kann ich beantragen?
1. Wonach möchtest im ALG II-Bezug Mutterschaftsgeld beziehen? Von wem? Du hast kein Arbeitsverhältnis. Du bekommst ganz normal bis zur Geburt ALG II, dann Elterngeld und weiterhin ALG II (Elterngeld wird angerechnet, da du das Elterngeld nicht erarbeitet hast).
2. Dann bekommst du 13 € von der KK und den Rest vom AG (was nicht mehr viel ist).
von
ALF0709
am 13.11.2018, 07:21