Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG zahlungsunfähig während Schutzfrist

Frage: AG zahlungsunfähig während Schutzfrist

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Ich bin seit 6 Monaten festangestellt und im 2. Monat schwanger. Vorher war ich ca. 6 jahre selbständig, habe also erst nach 12 Monaten Festanstellung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich hege den Verdacht, dass sich mein AG in Zahlungsschwierigkeiten befindet. 1.) Woher bekomme ich trotzdem mein Geld bis Ende der Schutzfrist, wenn der AG zahlungsunfähig ist aber noch keinen Konkurs angemeldet hat, was sich ja oft lange hinzieht. 2.) Bekomme ich erst Geld, wenn der AG 2 Monatsgehälter in Zahlungsverzug ist und definitiv ein Konkursantrag vorliegt? Wie soll ich die Übergangszeit regeln? 3.) Heißt vier Monate Schutzfrist (Kündigungsschutz nach Entbindung), dass der AG erst nach Ablauf der Schutzfrist mit Kündigungsfrist kündigen kann, oder ist die Kündigungsfrist in der Schutzfrist enthalten? Vielen Dank für Ihre Antwort Grüße CJ


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Christa, das ist eine schlechte Situation. zu 1):Höchstens drei Monate bekommen Sie Insolvenzausfallgeld zu 2):Da gibt es eben nur das Insolvenzausfallgeld. Eine sandere Möglichkeit sehe ich nicht 3):Ist nicht enthalten, aber wenn er insolvent oder kurz davor ist kann er mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtamtes trotz SChutz kündigen. Gruß, NB


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