Fischstäbchen
Hallo Fr. Bader, aktuell befinde ich mich noch bis Ende April in EZ. Ich möchte jetzt Ende diesen Monats die Kündigung abschicken. Werde mir etwas neues auf 450€ Basis suchen (vorher 25% in der ambulanten Pflege). Jetzt habe ich ein paar fragen: 1. Bis wann muss mir mein alter AG die noch fälligen Überstunden (ca. 120, mit ein Grund für die Kündigung) und 26 Urlaubstage aus bezahlen? 2. Ich fange jetzt an mich zu bewerben und möchte bei meinem neuen AG nicht wieder so auf die Nase fallen. Bei dem alten wurde mündlich abgesprochen, dass ich so arbeiten kann, dass es mit der Betreuung meiner damals 1,5 Jahre alten Tochter keine Probleme gäbe und dass ich immer bis Mitte des Monats schriftlich mitteilen solle wie ich im Folgemonat arbeiten kann, danach würden sie mich dann passend einteilen. Das habe ich immer getan, konnte auch fast jeden Tag entweder früh- oder Spätdienst machen. Sie sehen ja, dass ich durchaus auch auf meine Stunden gekommen bin, habe nur 6 mon. dort gearbeitet und schon so viele Überstunden gemacht. An diese Absprache wurde sich nicht gehalten, ich wurde oft so eingeteilt, dass es mit der Betreuung nicht passte. Chefin meinte dies sei mein Problem und ich musste mir oft tauschpartner suchen und als 25% kraft so oft mehrere Wochenenden hintereinander arbeiten, meist doppelschichten machen. Kann ich mit einem neuen AG irgendwie schriftlich fixieren, dass sich meine Arbeitszeiten danach richten wie ich angegeben habe arbeiten zu können? Will ja nur auf 450 € Basis arbeiten. Wie könnte eine solche Formulierung aussehen? 3. Wie kann ich erkennen, ob ich bei einem 450 € job Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub habe? Vielen dank und liebe grüße! Natascha
Hallo, 1. Zum Ende des Vertrages 2. Sie können im Arbeitsvertrag feste Zeiten festlegen 3. Das ist gesetzlich so geregelt Viele Grüße NB
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