Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG stimmt meinem Antrag auf Elternzeitverlängerung nicht zu. Was nun?

Frage: AG stimmt meinem Antrag auf Elternzeitverlängerung nicht zu. Was nun?

Elena1307

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Hallo Frau Bader, Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt und muss jetzt verlängern um 6 Monate da die Tagesmutter uns den versprochenen Platz nicht mehr geben kann. Jetzt finde ich so kurzfristig keinen anderen VERNÜNFTIGEN Platz. Es gibt zwar eine weitere Tagesmutter die Platz hat aber ihr möchte ich mein Kind auf keinen Fall anvertrauen. AG hat aber schon gesagt dass er nicht verlängern wird. Muss er mich dann kündigen oder gibt es einen Aufgebungsvertrag oder muss ich kündigen? Hat man dann Anspruch auf ALG bzw Krankenversicherung ? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die vertragliche Verpflichtung nicht mehr erfüllen und werden kündigen müssen. Anspruch auf Arbeitslosengeld eins haben Sie nicht, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du musst kündigen. denn du hast dich, wie vorgeschrieben, auf zwei jahre festgelegt. ein jahr EZ und dann arbeiten. wenn du jetzt den vertrag nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. ich würde dem AA bescheid geben warum du gekündigt hast bzw. druck machen bei der stadt und mit klage drohen, da dir eine betreuung ab dem 1. jahr zusteht und dass du deine arbeit verlierst wenn das kind nicht betreut bist. da musst du dich aber beeilen jetzt denn in vier wochen ist es schwer eine betruung zu organisieren...


Sternenschnuppe

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Fazit. Du musst kündigen, da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest. Du musst Dich dann beim Ehemann familienversichern wenn möglich, oder die Krankenkasse selbst zahlen. ALG1 gibt es nicht, da Dein Kind ja gar nicht betreut ist. Aber sobald das geht wird es auch ALG1 geben. Viel Glück bei der Suche nach einer passenden Betreuung.


la-floe

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@mellomania: Sie hätte doch aber eine Betreuung. Nur weil diese ihr nicht passt kann sie ja nicht auf eine andere klagen. floe


mellomania

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Hasenmama89

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Mal blöd gefragt: hat sie aber nicht das Recht bis auf 3 Jahre zu verlängern? Ich dachte, dass könnte der Arbeitgeber gar nicht verweigern?


KielSprotte

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Man muss sich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen und wenn sie nur ein Jahr beantragt hat, kann sie nicht ohne Zustimmung des AG verlängern.


Kathleen2408

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Versuch dich mal an deine Elterngeldstelle zu wenden. Ich habe ein ähnliches Problem und die von der Elterngeldstelle haben mir sehr weitergeholfen.


cube

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Da du den Arbeitsvertrag wie vereinbart nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. Da du den angebotenen Platz in der Kita nicht annimmst, ist die Stadt raus - sie hat den Betreuungsanspruch erfüllt. Der Betreuungsanspruch beziehst sich nur auf den Platz an sich - nicht darauf, ob dir den Platz auch gefällt. Insbesondere, wenn du ihn gar nicht erst annimmst und "testest", sondern von vorne herein ablehnst. Anspruch auf ALG hast du erst, wenn du eine Kinderbetreuung hast, denn ALG gibt es nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (was du ohne Betreuung eben nicht tust). Ohne EZ, ALG oder Job musst du dich selbst krankenversichern bzw. über deinen Mann in die Familienversicherung. Du bist dann erst mal Hausfrau.


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