Guten Tag, mein AG hat mir die TZ in EZ direkt nach Muschu zugesagt. Auf meinen Wunsch hin, 12 Monate Elterngeld zu bekommen und dann wieder TZ in EZ zu arbeiten, hat er jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Angeblich steht mir TZ in EZ nur direkt nach der Muschuzeit zu...*?* Auch habe ich damals für meine ersten 2 Kinder die Übertragung der EZ zwischen das dritte und 8 LJ, beantragt, was er schriftlich mit Unterschrift und Stempel genehmigt hat. Lt Anwalt zählt es nicht, da ich keinen Antrag damals gestellt habe, mit genauer Zeitangabe...wie soll ich das denn damals auch machen? Wenn ich nicht weiss, welches Lebensjahr ich nehmen will... Lt .Anwalt habe ich nur Anspruch auf Herabsetzung der der Arbeitszeit in EZ, wenn ich während der Ez auch tatsächlich durchgehend arbeite...so einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Der AG erteilt mir die TZ in EZ direkt nach der Muschu zeit, aber um die Planungssicherheit zu gewährleisten, hätte er für mich keine Beschäftigungsmöglichkeit auf TZ nach einem Jahr! Das ist doch totale Vera...sche, oder sehe ich das falsch??? lg