Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, mein AG hat meinem Teilzeitantrag nach EU nicht zugestimmt. Ich vermute aber wieder schwanger zu sein. Da mein Sohn und ich nur gegen hohes Entgelt bei der KK meines Mannes (Polizist) versichert sein können würde ich gerne die Zeit bis zur Geburt irgendwie doch noch dort arbeiten damit ich nochmals die 3 beitragsfreien Jahre bei der KK bekomme. Zu meiner ARbeit: Ich habe für Ärzte Krankenakten ausgewertet und eine Privatabrechnung erstellt. Mein AG lehnt meinen Teilzeitantrag mit der Begründung ab (er weiß noch nicht das ich evtl. Schwanger bin) : Ich müsste jederzeit bei Nachfragen für die Ärzte die ich (und andere Kolleginen zusammen) bearbeiten erreichbar sein. Es ist den Kolleginnen nicht zumutbar wenn sie diese Aufgabe übernehmen müssen an den Tagen wo ich nicht da wäre. Sind das wirklich wichtige betriebl. Gründe damit der AG es ablehnen kann ? Eine andere Kollegin arbeitet in der Elternzeit 2 volle Tage die Woche, sie wertet zwar keine Krankenakten aus sondern bearbeitet die über Disketten bereits abgerechnenten Fälle. Sie muß auch für Ärzte erreichbar sein, zwar nicht in dem Maße wie ich, aber bei ihr geht es. ich muß dazusagen das sie sich mit der Gruppenleiterin sehr gut verstanden hat und diese bei der Chefin ein gutes Wort für sie eingelegt hat. Muß man nicht alle AN gleich behandeln ? Hätte ich Chancen wenn ich dagegen klagen würde ? Ich habe mein Teilzeitgesuch nicht schriftlich eingereicht, habe aber vom AG ein Schriftstück bekommen wo drinsteht wann (nur der MOnat) ich das Teilzeitgesuch ausgesprochen habe und warum er es ablehnt. Mir wurde eine Teilzeitstelle (nur Nachmittags) im Call-Center unserer Firma angeboten. Das ist sozusagen das "Beschwerdetelefon" für die Patienten die die Rechnung erhalten haben. Ich finde das entspricht nicht einer "gleichwertigen ARbeitsstelle". Was meinen sie, wie sehen meine Chancen aus ? Ich habe eine Arbeitsrechtschutzversicherung. Ich hätte wirklich Skrupel bei einem neuen AG (den ich evtl. auch schon hätte) die Schwangerschaft bei Vertragsunterzeichnung zu verheimlichen. Sorry das es mal wieder so lang ist und vielen Dank das es hier die Möglichkeit gibt sich zu informieren. LG Maren
Hallo, in Ihrem Fall sehe ich die Chancen nicht so gut, weil die Gründe des AG nachvollziehbar sind und Ihre Kollegin, wie Sie ja selber dsaagen, keine vergleichbare Arbeit macht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mein EU endet am 9.10.2005.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hoffe, dass Sie mir bei folgendem Problem helfen können: Ich befinde mich bis Ende 2025 in Elternzeit. Im Januar 2024 hatte ich bei meinem AG eine Teilzeit während der Elternzeit ab 01.01.2025 bis Ende der Elterzeit beantragt. Der Eingang des Antrages wurde gleich im Januar 2024 schriftlich bestätigt und man würde recht ...
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit