Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG gewährt mir den resturlaub nicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AG gewährt mir den resturlaub nicht

Mitglied inaktiv

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ich hatte 2008 bis März 2009 Beschäftigungsverbot und habe dann meine tochter zur Welt gebracht und war 1 Jahr in Elternzeit !! Jetzt bin ich seit dem 8 März wieder arbeiten und mein Resturlaub aus dem Beschäftihgungsverbot taucht nirgends auf also ist nirgendwo zu sehen das überhaupt noch welcher da ist , ich habe aber eigendlcih nocgh 5 Wochen Resturlaub . Auf nachfragen bei meinen AG wurde mir gesagt das ich entweder meinen Urlaub nehmen kann und ich dann aber nicht mehr geduldet werde in der firma oder ich verzicht und kann bleiben , das ist doch nicht rechtens oder ? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das BEEG regelt das eindeutig. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Legen Sie dem AG diese Regelung vor Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo nein, ich denke nicht, daß das ok ist. Ich hatte auch ein BV und weil ich vorher wusste, daß ich meinen Job nach der Elternzeit nicht wieder antreten kann, habe ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen Theoretisch könntest Du das auch machen lassen aber schon fies, wenn man Dir gleich droht und sagt, wenn Du den Urlaub nimmst, dann wirst Du nicht mehr geduldet. Problem ist, wenn Du den Urlaub haben möchtest, oder Dir auszahlen lassen möchtest und der AG stellt sich quer, wirst Du es nur einklagen können. Mein AG fand das auch nicht witzig, daß ich quasi fürs Nichtstun noch Urlaub bekomme und sie mir den noch zahlen sollten. Ich glaub an Deiner Stelle, wenn ich Rechtschutzvers. hätte, würde ich mir Rechtsbeistand suchen und parallel nen neuen Job suchen. Wenn die Dir jetzt schon drohen, ist bestimmt einiges anderes auch nicht so ganz koscher oder? LG Diana


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