Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ärger mit Arbeitgeber, keine Lösung in Sicht

Frage: Ärger mit Arbeitgeber, keine Lösung in Sicht

medusa21685

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Sehr geehrte Frau Bader, ich schreibe Ihnen weil ich wirklich am verzweifeln bin. Alles hat im September 2015 damit angefangen, dass ich krank geworden bin und nicht mehr arbeiten konnte (Außendienst mit PKW + 1% Regelung). Mein Arbeitgeber meinte darauf, die 1% Regelung kündigen zu müssen ohne einen Ersatz (Ausgleichszahlung) anzusprechen; dem habe ich widersprochen. Was mein Arbeitgeber dann noch mehr verärgert hat, schien meine Dreistigkeit (Ironie) gewesen zu sein, auch noch schwanger zu werden. Die Schwangerschaft habe ich ihm mitgeteilt und mit dem gleichen Atemzug hat er mir die Kündigung (Kündigungsschutzklage lief und ich habe "gewonnen") ausgesprochen sowie ein Fahrverbot für das Dienstfahrzeug. Die Klage bezüglich der Kündigung hat sich alles in die Länge gezogen, so dass das AA erst mal meinen Lohn bezahlt aber das alles ohne die 1% Regelung oder eine Ersatzleistung wegen dem nicht mehr vorhandenen Dienstfahrzeug, was eigentlich vertraglich geregelt war. Die Berechnung bezüglich meinens Elterngeldes wurde somit auch ohne die 1% Regelung Dienstfahrzeug vorgenommen. Weil mein Arbeitgeber das ja nicht weiter gezahlt hat, aus welchen Gründen auch immer. Somit wurde das Mutterschaftsgeld auch auf Grundlage eines zu geringen Einkommenes (1% Dienstfahrzeug fehlen) berechnet. Alle von mir vorgeschlagenen Einigungsversuche (Nachzahlung von ihm bezüglich Elterngeld + Mutterschaftsgeld, einmalige Zahlung damit ich da weg kann usw.) wurden abgelehnt. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit (Feststellungsklage)? Vielen lieben Dank!


chrissicat

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Was meinst du mit 1%-Regelung? Die die für die Berechnung des Sachbezugs, sprich Nutzung des Firmenwagens, dient?


desireekk

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Hallo, Nunja erst Mal: was du generell ansprichts ist der "Geldwerte Vorteil" der für dich zu versteuern ist. Nicht das Fahrzeug an sich, korrekt? Ein Dienstwagen ist ein zusätzlicher Benefit den der AG ZUSÄTZLICH zum Gehalt gibt. Das muss er NICHT zwingend ausgleichen wenn die vertragliche Grundlage für das Dienstfahrzeug wegfällt. Manche AG haben eine Regelung dass es stattdessen einen PKW-Zuschuss gibt aber das ist nicht zwingend und immer. Und es gilt wie immer: wenn man sich nicht einigen kann, dann hilft nur ein Richter weiter... Gruss D


Kristiiin

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Sorry, aber das ist ein Fall für 'nen Fachanwalt bzw. das Arbeitsgericht.


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