Hallo, nach meinen 3 Jahren Elternzeit möchte ich 8h pro Woche arbeiten. Mit meinen Chefs habe ich das bereits geklärt und auch einen neuen Stundengehalt ausgehandelt. Nun muss man hierfür ja noch einen Änderungsvertrag machen in dem die Änderung der Stundenzahl und des Gehalts vermerkt wird. Eine Bekannte meinte nun ich solle den Vertrag befristen lassen. Da ich aber in absehbarer Zeit meine Stunden nicht wesentlich erhöhen möchte sehe ich den Sinn darin nicht ganz zumal wir ggf. ein zweites Kind planen und das Ende der Befristung ja dann evtl. In die neue Elternzeit fallen würde. Was macht da Sinn?
Liebe Grüße
von
Mausemiezle
am 03.08.2023, 15:09
Antwort auf:
Änderungsvetrag Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
ja, das ist ein guter Einwand. Vllt als Brückenteilzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2023
Antwort auf:
Änderungsvetrag Teilzeit nach Elternzeit
Eine Befristung der Stundenreduzierung macht aus meiner Sicht schon Sinn, da du anschließend wieder einen Anspruch auf deinen ursprünglichen Stundenumfang hast. Es ist doch kein Problem, wenn die Stundenreduzierung ggf. während einer späteren Elternzeit ausläuft. Dann hättest du nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deinen ursprünglichen Stundenumfang oder könntest neu verhandeln.
Was ist denn konkret mit deinen Chefs besprochen? Habt ihr bereits besprochen, dass deine Stunden unbefristet geändert werden sollen?
von
chrissicat
am 03.08.2023, 22:41