Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderungsvetrag Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Änderungsvetrag Teilzeit nach Elternzeit

Mausemiezle

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Hallo, nach meinen 3 Jahren Elternzeit möchte ich 8h pro Woche arbeiten. Mit meinen Chefs habe ich das bereits geklärt und auch einen neuen Stundengehalt ausgehandelt. Nun muss man hierfür ja noch einen Änderungsvertrag machen in dem die Änderung der Stundenzahl und des Gehalts vermerkt wird. Eine Bekannte meinte nun ich solle den Vertrag befristen lassen. Da ich aber in absehbarer Zeit meine Stunden nicht wesentlich erhöhen möchte sehe ich den Sinn darin nicht ganz zumal wir ggf. ein zweites Kind planen und das Ende der Befristung ja dann evtl. In die neue Elternzeit fallen würde. Was macht da Sinn? Liebe Grüße


chrissicat

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Eine Befristung der Stundenreduzierung macht aus meiner Sicht schon Sinn, da du anschließend wieder einen Anspruch auf deinen ursprünglichen Stundenumfang hast. Es ist doch kein Problem, wenn die Stundenreduzierung ggf. während einer späteren Elternzeit ausläuft. Dann hättest du nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deinen ursprünglichen Stundenumfang oder könntest neu verhandeln. Was ist denn konkret mit deinen Chefs besprochen? Habt ihr bereits besprochen, dass deine Stunden unbefristet geändert werden sollen?


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