Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung Elternzeitantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung Elternzeitantrag

Sandra_83

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Guten Tag, ich hätte mal eine Frage zur Elternzeit bzw. Elternzeitantrag. Ich habe in meinen ersten Elternzeitantrag von Mai 2016 bis April 2018 beantragt, also die ersten 2 Jahre. Ich war vom Mai-November 2016 zu Hause und arbeite jetzt seit November 2016 30 Stunden/Woche (Beantragt bis April 2018). Jedoch hat sich jetzt eine neue private Situation ergeben und ich würde gerne ab April 2017 wieder in Elternzeit ohne Nebenerwerb gehen. Kann mein Arbeitgeber meinen zweiten bzw. aktualisierten Elternzeitantrag ablehnen oder muss er ihn auch noch annehmen. Ich arbeite in einer Firma mit über 200 Mitarbeitern. Viele Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum so kompliziert, Sie wollen die Teilzeit in der Elternzeit wieder beenden, oder? Das müssen Sie am besten mit dem Arbeitgeber gütlich klären oder ansonsten ausdrücklich nur die teilte Zeit Tätigkeit in Elternzeit kündigen oder unterbrechen. Liebe Grüße NB


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