Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung des Vertrages nach Mutterschutz?

Frage: Änderung des Vertrages nach Mutterschutz?

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Hallo! Ich hatte vor meinem 3 jährigen Erziehungsurlaub einen Vollzeitvertrag!Wenn mein Kind in den Kindergarten geht,möchte ich nur noch halbe Tage arbeiten gehen.Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet,meinen Vertrag dahingehend z.B. auf 20 Std. pro Woche zu ändern? Viele Grüße STEFFI


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Gruß, NB


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