Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung des Vertrages nach Mutterschutz?

Frage: Änderung des Vertrages nach Mutterschutz?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich hatte vor meinem 3 jährigen Erziehungsurlaub einen Vollzeitvertrag!Wenn mein Kind in den Kindergarten geht,möchte ich nur noch halbe Tage arbeiten gehen.Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet,meinen Vertrag dahingehend z.B. auf 20 Std. pro Woche zu ändern? Viele Grüße STEFFI


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, bis Heute hieß es, dass ich am 27.03.2014 mein Baby entbinde und somit ab morgen offiziell in Mutterschutz gehe. Nun war ich Heute nochmal zum Ultraschall und da zeigte das Ultraschallgerät an, dass der Entbindungstermin am 12.04.2014 sein wird. Der Frauenarzt hat den Entbindungstermin aber noch nicht im Mutterpass geänd ...

Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür mach ...

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...