Anja0103
Sehr geehrte Frau Bader, nach Bewilligung meines Elternzeitantrages für das zweite Jahr in Teilzeit (30 Std/Woche) zu arbeiten, würde ich nun das zweite Jahr doch aus finanziellen Gründen gerne wieder in Vollzeit zurückkehren. Kann der Arbeitgeber dies ablehnen? Wenn ja, welche Gründe müssen vorliegen damit der AG damit durchkommt. Mit welcher Frist muss/ sollte es eingereicht werden? Vielen Dank im Voraus! Anja
Halo, ja, kann er . Sie haben EZ beantragt und kònnen die nur (ohne Zustimmung des AG) beenden, wenn sich wirtschaflich etwas geàndert hat, zB Ihr Mnan arbeitslos geworden ist. Liebe Grùsse NB
Strudelteigteilchen
Wenn Du Vollzeit arbeitest, ist es keine Elternzeit mehr, denn während der Elternzeit darf man nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Du müßtest also die Elternzeit vorzeitig beenden. Der AG darf das vorzeitige Beenden der Elternzeit ablehnen, weil man sich mit dem Elternzeitantrag verbindlich für die ersten beiden Jahre festlegt. Einzig eine plötzliche und unerwartete Änderung der finanziellen Situation - zum Beispiel, weil Dein Mann arbeitslos wird oder einen Unfall hat - könnte einen Anspruch für Dich begründen. Ansonsten gilt die Regel: Wie viel Geld man wann zur Verfügung hat kann man vorher ausrechnen, dementsprechend sollte man auch in der Lage sein, die zwei Jahre im Voraus planen. Von daher wäre es sinnvoll, sich so bald wie möglich mit dem AG in Verbindung zu setzen und ihn freundlich zu fragen, ob er eventuell netterweise bereit wäre, der Verkürzung der Elternzeit zuzustimmen. Wenn er Dich schon für 30 Stunden eingeplant hat, sind die 10 zusätzlichen Stunden vielleicht gar nicht so problematisch. Zu beachten ist allerdings, daß dann auch die Vorteile der Elternzeit (Kündigungsschutz zum Beispiel) nicht mehr greifen.
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