Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe mich heute mal wieder bei der Firma blicken lassen, da ich nächsten MOnat wieder Stundenweise anfangen möchte zu arbeiten. (Bin noch bis Dezember 2006 in Elternzeit). Im August letzten Jahres wurde mündlich vereinbart, daß ich für die Elternzeit nachmittags Arbeiten komme, da nur so die Kinderbetreuung gewährleistet ist... Heute sagt mir mein Chef, er braucht jedoch jemanden Vormittags... Auch als ich ihn darauf hinwies, daß das nicht geht und ich letztes Jahr mit ihm was anderes Vereinbart habe, hat er gemeint ich soll es mir noch mal überlegen... Tja, Fakt ist, ich kann nur Nachmittags... Wie soll ich mich jetzt verhalten? Zeugen gab es bei diesem GEspräch zwar, aber die Kollegin würde nie gegen den Chef aussagen... Was würden Sie raten? Liebe Grüße Heike
Hallo, dumme Situation. Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten und wenn die Kollegen nichts bezeugen, können Sie es nicht beweisen. :-(( Wenn zureden nicht hilft muss man das wohl leider als verdeckte Kündigung werten-nur, dass man nichts machen kann. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, Ich bitte um Entschuldigung und versuch es noch einmal. Gilt eine spätere mündliche Vereinbarung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, wenn im Arbeitsvertrag dieser Teil nicht geregelt wurde? Kann mein Arbeitgeber jederzeit kurzfristig Mehrarbeit von mir verlangen, wenn ich dadurch Probleme mit der Kinderbetre ...
Hallo! Ich möchte im nächsten Monat nach 3 Jahren EZ an meinen Teilzeitarbeitplatz zurückkehren. Habe vor der EZ 20ST/vormittag gearbeitet. Mein AG möchte nun, dass ich zwei volle Tage von 8-18 uhr arbeite und einen Nachmittag. Da ich zwei Kinder (8 und 3)habe, ist mir das nicht möglich. Was nun?
Guten Tag Frau Bader... anfang nächsten jahres läuft meien Elternzeit aus und ich habe jetzt schon meinen Arbeitgeber (Kiga) angeschrieben, das ich nicht mehr wie früher 30 stunden sondern reduzieren möchte auf 25 stunden. Da jetzt meine stelle auch belegt ist und meien 5 stunden vergeben sind, dürfte es doch eigentlich kein problem sein, oder? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mir stehen im Jahr 34 Tage Urlaub zu. Der Entbindungstermin ist der 3.10.13. Mutterschutz ist somit bis Anfang Dezember. Ich habe im Januar noch keinen Urlaub genommen und nun ist die Frage ob ich somit nach Ende der Elternzeit Anspruch auf alle 34 Tage habe? Es liegt, wegen Arbeit im Nachtdienst ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei einer Vereinbarung zur Änderung des Arbeitsvertrages wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden reduziert (von 40 Stunden beiderseitiges Einverständnis, AN-Wunsch). Nun beinhaltet diese Vereinbarung keine weiteren Angaben zur Anpassung des monatlich gezahlten Gehalts oder des Jahresurlaubs. I ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin das zweite mal schwanger und befinde mich aufgrund einer Symphysenlockerung seit einer Woche bis zur Geburt im individuellen Beschäftigungsverbot. Davor habe ich (und hätte ohne das Beschäftigungsverbot auch jetzt) 50% Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft demnächst aus und ich hätte ab dem 01 ...
Guten Tag, Wenn ich meine Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges verringere, welche Schritte sind einzuleiten um mehr Elterngeld zu bekommen welches durch die Verringerung der Arbeitszeit beim Einkommen entsteht? Danke
Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite bei meinem alten Arbeitgeber (Krankenhaus) zur Zeit auf 40%-Basis in Elternzeit. Diese Elternzeit geht eigentlich bis zum 31.1. - danach ist wieder Vollzeit vereinbart Nun habe ich letzte Woche erfahren dass ich schwanger bin. Wenn ich jetzt ins Beschäftigungsverbot gehe - würde ich dann ab 01.02. trotzde ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
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