Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ich bitte um Entschuldigung und versuch es noch einmal. Gilt eine spätere mündliche Vereinbarung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, wenn im Arbeitsvertrag dieser Teil nicht geregelt wurde? Kann mein Arbeitgeber jederzeit kurzfristig Mehrarbeit von mir verlangen, wenn ich dadurch Probleme mit der Kinderbetreuung habe und die Mehrarbeit in der Regel durch organisatorische Fehlplanungen in der Firma entsteht? Kann ich auf einer ordnungsgemäßen Änderungskündigung bestehen, wenn mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten verändern will? Und habe ich damit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich diese Änderung wegen der Kindergartenschließzeiten dann ablehnen muß? Zählt bei einem Aufhebungsvertrag und der Abfindung 1 Monatsgehalt je Arbeitsjahr der Erziehungsurlaub mit (was ist üblich als Verhandlungsbasis)? Grüße von Antje
Hallo, haben Sie Zeugen für die Vereinbarung oder ist das länger so gelaufen? Sonst haben Sie ein Beweisproblem. Aber es gibt doch ein Gesetz, das die Sache regelt. BundesarbeitszeitG. Wenn Sie über diese Zeit kommen, ist auch unzulässig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Frau Bader hat ja hier nicht viel dazu geschrieben..... Ich trage daher auch mal kurz was dazu bei: Wenn das nun ein Jahr lang so war, dann kannst du die neue Regelung ja so beweisen. Du hast damit einen Arbeitsvertrag mit den neuen Arbeitszeiten. Das wäre zwar schriftlich zu machen gewesen, aber das macht den Arbeitsvertrag nicht unwirksam. Wenn er nun andere Arbeitszeiten will, muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Gegen die kannst du natürlich dann gerichtlich vorgehen und klagen, dass die Kündigung unwirksam ist und dass du insoweit weiter wie bisher arbeiten kannst. Wenn du die veränderten Zeiten nicht annehmen könntest wegen der Kinderbetreuung, aber auch keine Aussichten bestehen, dass du den Job wie bisher behalten kannst bzw. dir das Prozessrisiko zu hoch ist, dürfte es m.E. keine Probleme beim Arbeitslosengeld geben. Der Arbeitgeber hat dann ja gekündigt. Sinnvoll ist es aber immer, das ganze auch mal mit dem Arbeitsamt durchzusprechen (auch wegen einer möglichen Abfindung!). Nur in ganz engen Grenzen geht auch ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung, ohne dass man eine Sperrfrist bekommt. Aber auch da am besten beim Arbeitsamt absichern lassen, ob das so geht. Hier aber generell lieber erst mal Finger weg und warten auf die Änderungskündigung und zunächst Bestehen auf die bisher vereinbarten Zeiten. Mehrarbeit kann dein Chef verlangen aus dringenden betrieblichen Gründen. Wird natürlich schwierig sein für dich, zu beweisen, dass er den Betrieb auch anderweitig organisieren könnte. Ist in deinem Arbeitsvertrag die Möglichkeit einer Abfindung geregelt? Wenn nein, dann wirds schwierig werden. Ich würde dir raten, doch mal einen Anwalt aufzusuchen. Das ganze ist sehr komplex und man kann daher auch keine Garantie für die Richtigkeit übernehmen, denn man kennt ja den Arbeitsvertrag und die genauen Umstände nciht. Und sicher gehts hier auch um genug Geld. Wenn du jetzt die Kündigung hinnimmst und dich aufs Arbeitslosengeld verweisen lässt, hast du ja erhebliche Einbußen. Weiß nicht, ob man da nicht - vielleicht auch unter Vermittlungsversuchen eines Anwalts - eine Lösung, die für beide Seiten sinnvoll ist, findet. Viele Grüße Nicole
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