Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung der Arbeitszeit nach EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung der Arbeitszeit nach EZ

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Hallo! Ich möchte im nächsten Monat nach 3 Jahren EZ an meinen Teilzeitarbeitplatz zurückkehren. Habe vor der EZ 20ST/vormittag gearbeitet. Mein AG möchte nun, dass ich zwei volle Tage von 8-18 uhr arbeite und einen Nachmittag. Da ich zwei Kinder (8 und 3)habe, ist mir das nicht möglich. Was nun?


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Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag von früher drin? Désirée


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Hallo! Im Vertrag stehen 20 Stunden Teilzeit! Allerdings haben Arbeitgeber die Sorgepflichten von Arbeitnehmern mit Kindern schon zu berücksichtigen - außerdem habe ich von Anfang an dort zu diesen Bedingungen (Arbeit am Vormittag) gearbeitet.Ich habe ja schon eine Tochter von acht Jahren, die ich am Nachmittag betreuen mußte und muss. Manne :o)


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Hallo Frau Bader, Klar, gab es mündliche Absprachen. Kann meine gesamte Arbeitseit schriftlich nachweisen (Abteilungsarbeitspläne), gut dass ich das alles aufbewahrt habe... Meine Abteilung wurde allerdings zwischenzeitlich aufgelöst und alle Vorgesetzten von früher sind nicht mehr da. Würde ja auch eine andere Arbeit in der vorgegebenen Zeit erledigen. Danke.


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