Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ändert sich Kita Anspruch durch stundenweises BV?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ändert sich Kita Anspruch durch stundenweises BV?

EvianZ

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine anderthalb jährige Tochter mit einem Kitaplatz Anspruch von 8 Stunden. Ich arbeite 27 Stunden, mein Mann Vollzeit. Nun bekomme ich einen stundenweises Beschäftigungsverbot für 20 Stunden. Ändert sich dadurch der Anspruch für den Kitaplatz? Kann der Arbeitgeber, wenn ich über die neuen Arbeitszeiten verhandele festlegen, dass ich einen Tag länger machen muss? Also das Verbot gilt ja für 20 Stunden wöchentlich und nicht für vier Stunden täglich. Kann der Arbeitgeber festlegen, dass ich gelegentlich zwei Stunden länger arbeiten muss, die ich dafür an anderer Stelle abbummel? Vielen Dank für die Antwort Viele Grüße Evianz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt darauf an, ob es Mütter gibt, die den Platz dann dringender benötigen 2. Das würde ich mit dem FA genauer festlegen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Beim anteiligen Beschäftigungsverbot wird üblicherweise die tägliche Arbeitszeit beschränkt, und nicht die wöchentliche. Was steht im Attest? Genau so muss es einhalten werden! Ich würde im Zweifelsfall das den Arzt klären lassen, der das BV erteilt hat. Mit dem Kita-Anspruch hat das BV nichts zu tun.


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