MamavonMia123
In ungefähr einem Jahr ziehen wir in eine andere Gemeinde. Dort werden wir neue Kita Plätze benötigen. Leider wurde mir schon mitgeteilt, dass Betreuungsplätze für sehr rar sind. Kind 1 ist bereits in einer Kita am jetzigen Wohnort und Kind 2 wird bis dahin bei einer Tagesmutter betreut. Für Kind 2 hatten wir das Angebot für einen Kitaplatz an jetzigen Wohnort (Geschwisterkind), den wir abgelehnt haben. Meine Frage: Haben wir trotz Ablehnung eines Kita-Angebots bei Kind 2 und bestehender Betreuung von Kind 1 am jetzigen Wohnort für die neue Gemeinde Rechtsanspruch auf 2 Plätze, sobald wir umgezogen sind? Der neue Wohnort ist eine andere Stadt und ca. 20 km entfernt. Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo, Sie haben immer nur einen Anspruch in dem aktuellen Wohnort beziehungsweise der aktuellen Gemeinde. Den kann man aber schlimmstenfalls gerichtlich geltend machen. Liebe Grüße NB
Cpt_Elli
Die zumutbare Wegstrecke zur Kita liegt nach gängiger Rechtsprechung bei 30 Minuten pro Weg mit dem ÖPNV. Hier gibt es aber kleinere Abweichungen pro Bundesland. Statt über den Rechtsanspruch und dessen Durchsetzung nachzudenken, würde ich meine Energie aber erst einmal in die Suche nach einem Platz stecken. Das ist allemal besser, als später etwas zugewiesen zu bekommen und noch ist nicht gesagt, dass ihr leer ausgeht. Also Kontakt aufnehmen mit den Einrichtungen (auch bei zentraler Platzvergabe), zum Tag der offenen Tür gehen, Basare etc. besuchen, ehrliches Interesse bekunden ohne zu nerven. Bei konfessionellen Einrichtungen in der Gemeinde präsent sein. Schauen, ob ihr andere Eltern kennt, auf die ihr Bezug nehmen könnt. Außerdem ist es natürlich einfacher, zu Beginn des Kitajahres einen Platz zu erhalten. Wenn ihr in einem Jahr umzieht, läuft das Jahr bereits. Deshalb zum Beginn des Kitajahres anmelden und für eine kurze Zeit die Fahrzeit in Kauf nehmen.
MamavonMia123
Danke Elli, sei versichert, dass ich bereits alles menschenmögliche in Gang gesetzt habe. Bis hin zu Versprechungen einen Förderverein für die neue Kita zu gründen... Dennoch weiß ich, dass es viiiiel zu wenige Plätze gibt. Die alte Kita würde uns gerne behalten (auch hier bin ich sehr engagiert), darf es aber vermutlich nicht. Bleibt für mich also die Frage nach einem Rechtsanspruch.
Cpt_Elli
Wow. Dann drücke ich einfach die Daumen! In meinem erweiterten Umfeld erlebe ich immer wieder Familien, die da recht blauäugig rangehen und denken, eine Bewerbung via Onlinetool ist genug. Leider nicht (auch wenn es nervt).
Neverland
Wenn ihr umzieht habt ihr am neuen Wohnort einen Anspruch. Auch dann wenn ihr am alten einen Platz habt, da die Gemeinden selten den Platz in einer anderen Gemeinde bezahlen. Ihr müsst euch aber um einen neuen Platz bemüht haben.
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