Sunny82HH
Guten Morgen! Ich habe eine Frage zum Anspruch bzw. zur Möglichkeit der Betreuung eines Kleinkindes (1-3/4 Jahre) an 2 Wohnsitzen. Ich wohne in Hamburg, wo auch der Sitz meiner Firma ist. Ich arbeite bundesweit im Außendienst und bin auf Mobilität angewiesen. Deshalb ist eine frühzeitige Betreuung wichtig. Mein Mann wohnt in Niedersachsen. Das Haus gehört mir halb. Ich bin dort aber nicht gemeldet. Er könnte zu meiner Entlastung (wie mehrtägige oder tageserfüllende Geschäftsreisen) an etwa 1-3 Tagen die Woche das Kind dort in Betreuung geben. Kann man überhaupt 2 Kindergartenplätze für 1 Kind belegen? Oder wäre hier die Beanspruchung einer Tagesmutter am Wohnsitz des Mannes erforderlich? Vielen Dank!
Hallo, auf Staatskosten sicherlich nicht. Sie können klären, ob es möglich ist, den zweiten Kindergartenplatz dazu zu buchen und eben voll zu bezahlen. Frage wäre hier aber auch, wo das Kind seinen Wohnsitz hat. Es muss ja irgendwo gemeldet sein mit erstem Wohnsitz. Das wird wahrscheinlich Hamburg sein, so das es sowieso keinen Anspruch hätte auf einen Platz in Niedersachsen. Spannend wird es übrigens, wenn das Kind in die Schule kommt und auch der Vater Lehrer ist. Das Problem hatte mein Onkel nämlich. Hamburg und Niedersachsen hatte nie zur gleichen Zeit Ferien… Liebe Grüße NB
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