Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf kita Platz?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf kita Platz?!

augustzwerg

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Hallo mein Sohn kommt im Sommer 2018 zur schule, und meine Tochter zur kita 2018. Jetzt hat mir die kita Leitung gesagt das meine Tochter nicht als Geschwister Kind gilt, da mein Sohn ja zur schule kommt, und ich genau die gleichen Chancen wie die neuen kita Anwärter hätte. Ich muss außerdem wieder beginnen zu arbeiten da meine Elternzeit zuende geht. Meine Frage hat die ein recht den Platz von ihren Bruder zu übernehmen? Oder nicht? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keine gesetzliche Regelung, die Geschwisterkinder bevorzugt. Dies wird einfach nur von vielen Kindergärten so geregelt. Ansonsten haben Sie ab dem ersten Gebrtstag einen Anspruch auf den Kindergarten, jedoch nicht in einem bestimmten KiGa Liebe Grüße NB


mellomania

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nö. er geht raus wie alle andren kinder die in die schule kommen auch, und die neuen gehen rein. du übernimmst den platz daher ja nicht. du fängst daher sozusagen von neuem im kiga an


Mitglied inaktiv

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Dass Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden ist oft ein Entgegenkommen der Kita. Einen Anspruch auf bevorzugte Aufnahme aufgrund der Tatsache dass der ältere Bruder in dieser Kita war gibt es definitiv nicht. Da du aber einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung hast kannst du dich an deine Gemeinde wenden wenn du gar keinen kitaplatz bekommen solltest. Allerdings hast du kein Recht dein Kind in deine Wunschkita zu bringen. Jeckyll


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