cielab1
Hallo, ich habe einen Sohn(19) aus erster Ehe, der studiert und eine eigene Wohnung hat. Zusammen mit meiner Exfrau zahle ich entsprechend unserer beiden Einkommen quotiert Unterhalt. Ich habe jetzt neue geheiratet und wir erwarten ein Baby. Wird dieses bei der Berechnung für meine studierendes Kind beachtet für die Quotierung zwischen meiner Exfrau und mir? Z.B. durch den Abzug der neuen Unterhaltsverpflichtung für mein neues Kind von meinem Einkommen?So dass sich dadurch die Quotierung ändert? Oder geschieht die Berücksichtigung nur im Mangelfall? Ich finde hierzu nichts, da die Fälle sonst sich immer auf die Änderung der Einkommensklasse in der Düsseldorfer Tabelle beziehen. Dies trift hier ja aber nicht zu, da es sich um ein studierendes Kind handelt, wo der Satz feststeht. Vielen Dank schon mal.
Hallo, wenn es kein Mangelfall ist, macht es keinen Unterschied. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Liebe Grüße NB
desireekk
Das kommt darauf an. Auf welcher Basis der Unterhalt festgelegt wurde, etc. Generell geht die DT ja von 2 Unterhalsempfängern aus. Insofern würde sich da erst Mal nichts ändern. Lies mal hier: https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html LG D
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