Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Adoption - Staatsbürgerschaft??

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Adoption - Staatsbürgerschaft??

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Guten Morgen, ich habe eine Frage die mich brennend interessiert. Mein Freund und ich haben vor in ein bzw. zwei Jahren zu heiraten. Ich habe einen Sohn von einem anderen Mann. Mein Freund will den Zwerg dann adoptieren. Wie sieht das mit der Staatsbürgerschaft vom Kind aus, wenn er ihn adoptiert: Zukünftiger = Kroatischer Staatsbürger MEIN Sohn = deutscher Staatsbürger Bleibt das Kind dann nur deutscher Staatsbürger oder bekommt er dann die kroatische dazu??? Der Erzeuger meines Sohnes, der vom Jugendamt gerichtlich nachgewiesen wurde, ist schon während meiner Schwangerschaft bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muss man für eine Adption denn wirklich unbedingt verheiratet sein??? Würde das auch ohne Heirat funktionieren mit einer Adoption????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für eine Adoption muss man verheiratet sein 2. Der leibliche Vater muss zustimmen 3. Es gilt dann das Recht so, als ob der leibliche Vater wäre. Danach müsste das Kind auch ein Anrecht auf die 2. Staatsbürgerschaft haben. Liebe Grüsse, NB


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