Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Adoption oder ähnliches

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Adoption oder ähnliches

M8619

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Hallo. Meine ex Partnerin u ich sind seit 3 Jahren getrennt. Unser gemeinsamer Sohn wurde künstlich gezeugt. Dementsprechend ist der Vater nicht bekannt. Nach drei Jahren Beziehung trennten wir uns aber teilen uns den Umgang im Wochen Modus. Mein Sohn ist nur bei ihr gemeldet, also sprich mich gibt es amtlich, gesetzlich etc für ihn nicht. Wir stehen aber im guten Verhältnis mit einander. Da wir nie verheiratet waren ist nun die Frage wie klappt es das ich für meinen Sohn amtlich eingetragen werde. Das auch ich rechte haben im Notfall. Schließlich bin ich für ihn auch seine Mami von Geburt an.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Stiefkindadoption ist auch ohne Ehe möglich, aber Sie sind ja gar nicht mehr zusammen. So hart es klingt, rechtlich können Sie nur darauf vertrauen, dass ihre Ex Partnerin das Verhältnis unterstützt, Ansprüche bestehen keine. Ich sehe auch im Moment keine Möglichkeit, das Verhältnis zu legitimieren. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Du könntest zuerst ein Umgangsrecht mit Eure, Sohn haben. Das leitet sich auch für gesetzlich nicht mit dem Kind verwandte Personen aus § 1685 BGB ab. Ob die Voraussetzungen vorliegen, kann ich nach dem, was Du geschrieben hast, nicht genau sagen. Die Möglichkeit einer Stiefkindadoption scheidet aus, weil Du mit Deiner Partnerin nicht mehr zusammenlebst. Das leibliche Elternteil und die Stiefmutter müssen miteinander verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden. Deine Ex-Partnerin kann Dich auch umfassend bevollmächtigen. Dubzw ihr solltet Euch fachlich bei einer Anwältin vor Ort beraten lassen.


M8619

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Vielen Dank für die Antwort. Wie und wo stellen wir das Umgangsrecht.?? Das leitet sich auch für gesetzlich nicht mit dem Kind verwandte Personen aus § 1685 BGB ab. Gibt es ein Formular oder ähnliches. Was wird dazu benötigt.


WonderWoman

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das muss man nicht beantragen, das hat man oder man hat es nicht. ob man es hat oder nicht entscheidet im streitfall ein richter. aber eben erst im streitfall.


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