Kevin99
Sehr geehrte Frau Bader, meine mittlerweile Ex-Freundin ist schwanger (vermutlich 9. Woche) und hat mir in einem eigentlich klärendem Gespräch gedroht das Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freizugeben sofern ich mit ihr keine Beziehung mehr führe. Wir haben/hatten beide einen Kinderwunsch, welcher jedoch noch nicht in unser Lebensumfeld passen würde. Sie hat weder Arbeit, vernünftige Wohnung (keine Küche, keine Möbel außer Bett, keine Lampen, etc.) noch kommt sie alleine mit sich selbst klar. Sie hat ein paar psychische Erkrankungen. Kurz zum Hintergrund: Sie behauptete mehrfach Dinge, welche schlicht gelogen waren. Die Beweise fand ich mal früher, mal später... Darunter hat sie erzählt dass sie beim Frauenarzt war, sie die 3-Monatsspritze bekommen habe, etc. Der Arzt ist angeblich ca. zwei Monate später nicht mehr auffindbar. Sie kann mir weder Name, Aussehen, Anschrift etc. von diesem nennen. Angeblich sei er in Rente oder war ein "Fake-Arzt". Die Krankenkasse könne ihr aufgrund technischer Verschlüsselung keine Auskunft geben. Sie habe es auch mehrfach versucht und nie Erfolg gehabt an irgend welche Daten zu kommen. Kurzer gegencheck meinerseits, eine Bekannte aus dem Freundeskreis ist bei der selben Krankenkasse, diese hat dort einmal Angerufen und nachgefragt mit der einfachen Begründung, sie habe vor kurzem einen Frauenarzt aufgesucht und ist sich nicht mehr sicher wo dieser Praktiziert. Keine 15 Minuten später, nach Datenabgleich (Versichertennummer, Geburtsdatum), hatte meine Bekannte erfahren wie der Arzt hieß, wie seine Adresse lautete etc. Nachdem es durchgehend widersprüchliche Aussagen gab, gehe ich stark davon aus, dass sie niemals dort war. Wir hatten miteinander Sex, sie wurde trotz der 3-Monatsspritze und Kondom schwanger. Die Wahrscheinlichkeit daraufhin schwanger zu werden ist sehr gering. Das es passieren kann, war mir trotzdem bewusst. Laut diverser Chats die ich leider miterleben musste, kann ich mir nicht 100% sicher sein, dass es mein Kind ist. --- Nach den ganzen Lügen und fehlendem Vertrauen habe ich sie aus meiner Wohnung verwiesen. Sie hat ihre eigene Wohnung in welche ich sie mit all ihren Sachen brachte. Daraufhin folgte ca. 2-3 Wochen später das eigentlich klärende Gespräch, in welchem folgende Aussagen von ihr getroffen wurden: -Ich soll mich doch öfters sehen lassen um dennoch Paarähnliche Unternehmungen anzustellen (wohlgemerkt hat sie mir bis dato weder die Wahrheit noch die sonstigen Probleme erzählt, welche aktuell auf sie/mich einprasseln) - Sofern ich mich ihr nicht mehr annähere gibt sie das Kind zu Adoption frei ohne eine Angabe zum Vater zu machen (ONS) - Wenn ich das Kind je sehen möchte, müsse ich mit ihr eine Beziehung eingehen Nun meine Fragen: Kann sie das Kind ohne meine Einwilligung zur Adoption freigeben? Kann ich das verhindern? Kann ich einen Vaterschaftstest vor der Adoption erzwingen? Kann ich diesen jetzt schon einklagen? Welche Rechte und Pflichten kommen nun auf mich zu, sofern sie das Kind erfolgreich Adoptieren konnte? --- Derzeit habe ich wenig Kontakt zu ihr. Die Situation ist wie ein schlag ins Gesicht. Sie tut bis dato so, als wäre nie was gewesen und lebt ihr Leben weiter. Ich bitte um Hilfe, ggf. um weitere Ansprechpartner. Vielen lieben Dank im voraus!
Hallo, wenn Sie wirklich schwanger ist und nicht wieder lügt würde ich noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Gehen Sie dafür zeitig zum Jugendamt. Sie kann das Kind dann nicht ohne Ihre Zustimmung zur Adoption freigeben. Sie treibt Spiele mit Ihnen. Liebe Grüße NB
User-1753445573
Bist du sicher das sie überhaupt schwanger ist? Wenn sie soviel lügt wäre ich mir da nicht so sicher. Es sein denn sie hat den Test in deiner anweseneheit gemacht und wen sie dir ein Ultraschallbild gezeigt hat steht da ja die Schwangerschaftswoche drauf. Du schreibst ja vermutlich 9. Woche.
Kevin99
Ja ich bin mir sicher. War bei einem der Termine beim neuen Frauenarzt mit dabei. Ultraschallbild habe ich ebenfalls. Sie ist aktuell 8-9 Woche.
luvi
Hallo, Du hast tatsächlich über ihr Krankenkasse rausbekommen, bei welchem Arzt sie war? Die Angestellte der Krankenkasse (deine Bekannte) hat dir diese Infos gegeben? Datenschutz!!! Da könnte sie aber in große Schwierigkeiten kommen. Ich glaube, ihr seid beide noch sehr unreif! Hoffentlich ist sie nicht wirklich schwanger! LG luvi
85kathali
Ich muss zugeben, die Rechtslage nicht zu kennen. Ich persönlich würde mich aber an das Jugenamt vor Ort wenden und um Hilfe bitten. Denn sollte die Situation wie von dir geschildert sein, kann sie das Kind nicht ohne Unterstützung aufziehen - ob es nun deines ist oder nicht, im Sinne des Kindes muss Hilfe her. Wenn sie das Kind zur Adoption freigeben werden würde, was würdest du dir denn wünschen? Möchtest du es großziehen? Oder möchtest du eine offene Adoption, in der Kontakt erhalten bleibt? Auch dann wirst du so oder so auf das Jugendamt angewiesen sein.
Kevin99
Hallo zusammen, @luvi Die Bekannte hat ihre eigenen Daten abgefragt. Da gab's keine Probleme. @kathi Beim JA habe ich bereits einen Termin vereinbart. Ich persönlich würde, sofern möglich, das Kind zu mir nehmen bevor sie es großzieht. Sehe persönlich auch ein Problem wenn sie dies allein versucht. Unterstützung kriege ich durch meine Familie. LG Kevin99
Felica
Du bist dir wirklich sicher das Kind ist von dir und du willst es wirklich behalten? Dann würde ich zum JA, die Vaterschaft anerkennen. Damit ist das Thema Adoption ohne deine Zustimmung vom Tisch. Danach kannst du dann weiter schauen.
Meyla
Frau Bader liest nur kurze Texte. Fass das ohne private Querelen zusammen unf setz es in einen neuen threat, sonst blättert sie es weg.
Tini_79
Die Bekannte ruft bei der Kasse an und gibt vor, nicht mehr zu wissen, wie der Arzt hieß oder in welcher Straße die Praxis ist. Dann sucht die nette Mitarbeiterin am Telefon das mal eben raus. Ist klar...danke für den Lacher. Insgesamt eine recht kreative Story, Kevin, danke dafür.
Kevin99
@Felica Nein, ich bin mir nicht sicher obs mein Kind ist. Die Chancen stehen jedoch recht gut. @Meyla Danke für die Info. Werde ich morgen machen. @Tini_79 Eventuell hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Meine Bekannte hat dies für sich selbst ausprobiert. Sprich, das war ein Test, ob es wirklich aufgrund der Verschlüsselung nicht herausgegeben werden kann. Sie hat ihre eigenen Daten verwendet um über sich selbst Infos zu erfragen. Es ging um die Theorie, ob es wirklich nicht funktioniert. Sollte das nicht so rüber gekommen sein, dann bitte ich um Entschuldigung. Wenn Du denkst das ist nur ausgedacht, dann würde ich jetzt nicht hier sitzen :)
Tini_79
Ich habe das durchaus richtig verstanden, glaube es nur einfach nicht. Ärzte rechnen nicht direkt mit der Kasse ab, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kasse erfährt erst viel später davon und eh erst nach Quartalsende. Davon ab bezweifle ich, dass ein Mitarbeiter der Hotline diesen Einblick hat.
Ähnliche Fragen
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit