Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Absage Teilzeit in Elternzeit

Frage: Absage Teilzeit in Elternzeit

Lunali2011

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Hallo ich habe folgendes Problem: Ich bin von meiner Tochter noch in elternzeit bis 11.2018. Bisher habe ich nebenbei mit Zustimmung meines AG als Tagesmutter gearbeitet, jetzt bin ich aber wieder schwanger und darf als Tagesmutter nicht mehr arbeiten. Ich habe deshalb bereits November letzten Jahres mit meinem Chef gesprochen und er hat damals nicht gesagt, dass es problematisch für mich werden könnte zurückzukommen. Ich solle einen Antrag stellen und dann würden sie sich melden und alles weitere mit mir besprechen. Daraufhin habe ich den ersten antrag gestellt, eingegangen am 20.11.2017 Am 13.12.2017 hat sich dann mein chef gemeldet und mir gesagt das mein Antrag nicht Antrag genug sei und ich einen neuen stellen müsse. Dies war dann natürlich nur noch zum 1.2.2018 möglich. Ich stellte den antrag gleich und brachte ihn persönlich vorbei. Eingegangen demnach am 14.12.2017 Mein Chef hatte mir tags zuvor versprochen er würde sich innerhalb einer Woche melden. Dies tat er nicht und aufgrund von dem Feiertagen waren auch schnell fast vier Wochen um. Kurz bevor diese vier Wochen um waren kam die Absage der Teilzeit in elternzeit sodass mir bis Februar nun nicht mal mehr drei wochen bleiben um alles zu klären. Ich muss in den Monaten Geld bekommen und weiß nun nicht was ich machen soll. Kann ich mich beschweren, weil mein Chef scheinbar beabsichtigt extra immer kurzfristig absagen erteilt und ich damit kaum Zeit zu handeln habe? Und an wen kann ich mich denn wenden bzw habe ich auf irgendwas anspruch? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Teilzeit nicht gewährt, ist zu prüfen, ob Sie einen Anspruch darauf haben. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und außerdem keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das muss er Ihnen auch darlegen. Eine Frist für die Ablehnung gibt es leider nicht. Sie haben aber tatsächlich jetzt die Möglichkeit, sich für die Teilzeit, diese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitssuchend zu melden und bekommen dann für diese Zeit Arbeitslosengeld 1 Liebe Grüße NB


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