Chris 161820
Hallo Frau Bader, Ich bin noch in Elternzeit und wieder Schwanger. Mein AG habe ich darüber informiert. Vor der Elternzeit habe ich auf 450€ gearbeitet und wollte dies bis zur neuen Schutzfrist auch wieder tun. Nun hat der AG allerdings gesagt das es sich nicht lohnt für ihn jemanden nur kurz zu beschäftigen der dann entweder krank wird bzw. nach 8 Wochen in den Mutterschutz geht. Darf der AG mir eine Abfuhr erteilen?
Hallo, SIe haben einen Vertrag und er muss Sie beschäftigen. Wenn Sie in der Pflege nicht arbeiten können, muss er ein BV ausstellen. Den Vertrag einseitig beenden kann er nicht. Liebe Grüße NB
Chris 161820
Ich arbeite in der Ambulsnten Pflege. Der AG argumentierte das die Arbeit zu schwer sei und ich auch mit Ausscheidungen in Berührung kommen Würde und evtl. auch mit dem Corona Virus.
mellomania
vorab. corona ist nicht relevant. nur ältere menschen zählen zur risikogruppe. weder schwangere noch kinder. hast du einen festen vertrag über 450 euro job? wenn ja, darf er dir nicht absagen. wenn das erst in der schwebe war und noch nix verenbart ist, dann ja.oder arbeitest du durchgehend auf 450?
drosera
Hi, du hast vor der Elternzeit auf 450€ -Basis mit einem unbefristeten Vertrag gearbeitet, bist jetzt in Elternzeit und arbeitest gar nicht? Wann endet denn diese Elternzeit und wann beginnt der neue Mutterschutz? Worauf du keinen Anspruch hast: die Elternzeit vorzeitig vor dem Mutterschutz zu beenden, um die Arbeit wieder aufzunehmen. Dem muss der AG nicht zustimmen. Worauf du Anspruch hast: deinen alten Arbeitsplatz nach Ablauf der mitgeteilten Elternzeit.
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