polava
Hallo, ich war letzte Woche bei einem Vorstellungsgespräch (450-Euro-Job) und habe direkt darauf per E-Mail eine schriftliche Zusage bekommen. Leider habe ich den Fehler gemacht, darauf hin mitzuteilen, dass ich schwanger bin, noch bevor der Vertrag unterschrieben wurde. Nach einem Telefonat, in dem die Arbeitgeberin ihr Unbehagen eine Schwangere einzustellen verkündete, wollte sie sich bis Ende letzter Woche noch einmal melden. Ich höre jetzt aber gar nichts mehr von ihr, trotz Nachfrage. Darum meine Frage: Darf ein Arbeitgeber nach schriftlicher Zusage wieder Absagen sobald die Schwangerschaft bekannt wird? Wie sind da meine rechtlichen Möglichkeiten? Vielen Dank!
Hallo, der Arbeitsvertrag kann auch per E-Mail geschlossen werden und damit ist er wirksam. Die Arbeitgeberin kann jetzt nicht den Vertrag rückgängig machen wollen, weil Sie schwanger sind. Liebe Grüße NB
Surematu
Ich denke mal solange du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast,kann dir der Arbeitgeber immer noch absagen weil zum Beispiel die Stelle gestrichen wurde ( auch wenn das nicht unbedingt stimmen muss in Anbetracht der Schwangerschaft).
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