Minipeanut
Liebe Frau Bader,
der Verbleib des Dienstwagens im BV wurde ja bereits hinreichend diskutiert.
Wie sieht es hier mit der tatsächlichen Gehaltsabrechnung aus. Man erhält ja sein laufendes, bereits um den Geldwerten Vorteil vermindertes Netto weiterhin. D.h., der AG versteuert den Wagen ja weiterhin für mich oder wird mir hier zusätzlich noch etwas abgezogen, sodass mein Gehalt tatsächlich niedriger als gewohnt ausfällt? Kann ich die Besteuerungsform ( 1% oder Fahrtenbuch) während des BV noch wechseln um mir ggf. auch die Zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge noch zurück zu holen ?
Haben Sie vielen Dank
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI42323_HI7250198.html Liebe Grüße NB
chrissicat
Im Beschäftigungsverbot bekommst du nicht "dein Netto weitergezahlt". Du bekommst eine "normale" Gehaltsabrechnung mit Brutto und Netto, daher sollte die korrekte Abrechnung der Dienstwagennutzung kein Problem darstellen.
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