IsFl
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja, so kommt man an den Tagessatz. Meine Frage ist aber, womit dieser in Monaten mit 31 Tagen nun multipliziert wird. Nach meiner Ansicht mit 31 (da ja von Kalendertagen die Rede ist, zudem hat es die Krankenkasse auch so gehandhabt), mein Arbeitgeber hat für alle Monate mit 30 multipliziert, womit letztendlich zwei Tagessätze fehlen würden (nämlich die für den 31. Juli und den 31. August). Ich finde immer nur Formeln zur Berechnung des Tagessatzes (wie auch von Ihnen beschrieben), aber keine konkreten Aussagen oder Beispiele zur Berechnung des eigentlichen Mutterschaftsgeldes. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 30. https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/mutterschaftsgeld/wie-wird-der-zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-berechnet-2037492?tkcm=aaus Liebe Grüße NB
Dojii
Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus gesagt wird der Arbeitgeberzuschuss stets kalendertäglich gezahlt, also bei 31 Tagen auch 31xTagessatz und nicht nur 30. Im Februar bspw. dann aber auch nur mit 28 Tagessätzen. Als Hinweis für deinen Arbeitgeber: der Arbeitgeberzuschuss wird nach Geburt des Kindes bei einem Lebensmonat mit 31 Tagen auch mit 31 Tagessätzen vom Elterngeld abgezogen. Bei einem Lebensmonat mit 28 Tagen auch nur 28 mal usw. Das ist spricht ebenfalls für eine gesetzlich festgelegte Zahlung nach Kalendertagen. Wo genau das gesetzlich geregelt ist, kann ich dir aber leider auch nicht sagen.
IsFl
@Frau Bader: Vielen Dank für die Rückmeldung und den Link. Allerdings ist hier auch wieder nur die Berechnung des Tagessatzes beschrieben. @Dojii: Vielen Dank für den Hinweis! Das habe ich jetzt auch nochmal an meinen Arbeitgeber weitergegeben. Blöd ist halt, dass es dazu keine klare Definition im MuSchG gibt.
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