Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich der kalendertäglichen Abrechnung des Mutterschaftsgeldes.
Mein Mutterschutz dauerte vom 16.06 - 20.10, also insgesamt 127 Tage, da unsere Tochter ein Frühchen ist. Von der Krankenkasse erhielt ich 127 x 13€. Mein Arbeitgeber hat für die Monate Juni und Oktober das Mutterschaftsgeld anteilig ausgezahlt (15 bzw. 20 x den Tagessatz), für die Monate Juli, August und September habe ich jeweils 30 Tagessätze erhalten.
Nun zu meiner Frage: Müsste ich im Juli und August nicht jeweils 31 Tagessätze erhalten? Bei der Berechnung mit 30 Tagen kommt man insgesamt ja nur auf 125 Tage.
Ich weiß, dass für die Berechnung des Tagessatzes jeder Monat mit 30 Tagen angesetzt, also durch 30 bzw. 90 dividiert wird. Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes sollte doch aber mit den tatsächlichen Kalendertagen multipliziert werden, oder? Schließlich errechnet sich so ja auch die Dauer des Mutterschutzes.
Leider finde ich dazu keine klare Aussage im Netz und würde mich daher über eine Antwort von Ihnen sehr freuen.
Vielen Dank und schöne Grüße!
von
IsFl
am 22.11.2022, 16:24
Antwort auf:
Kalendertägliche Abrechnung Mutterschaftsgeld
Hallo,
den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilt man das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage (bei monatl. Lohn).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2022
Antwort auf:
Kalendertägliche Abrechnung Mutterschaftsgeld
Aber wenn zur Berechnung des Tagessatzes das Gehalt durch 30 geteilt wird dann hast du doch auch für Juli und August mit 30 Tagen die korrekte Summe bekommen. Denn Gehalt durch 30 mal 30 gibt doch wieder Gehalt.
Hast du mal ausgerechnet ob du mit 30 Tagessatz plus den 31 mal 13 Euro wieder auf dein Gehalt (oder sogar mehr) kommst?
von
roza_soza
am 22.11.2022, 23:31
Antwort auf:
Kalendertägliche Abrechnung Mutterschaftsgeld
@roza_soza: Ganz so einfach ist es halt leider nicht. Es werden ja auch Monate anteilig berechnet, außerdem gibt es bei mir auch noch ein paar Besonderheiten (bAV, Gehaltserhöhung, ...). Das "eine richtige" Nettogehalt gibt es also nicht.
von
IsFl
am 28.11.2022, 15:36