Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Dienstwagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Dienstwagen

Elli1993

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Hallo. Ich habe mal eine Frage. Mein Arbeitgeber würde mir den Dienstwagen überlassen in der Elternzeit. Ich würde sonst die Kosten für die Leasingrate tragen und die Steuern . Würde dies dann trotzdem auf das Elterngeld angerechnet werden obwohl ich die Rate bezahle ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, würde als geldwerter Vorteil angerechnet werden aber die Leasingraten würde berücksichtigt werden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn der Dienstwagen als geldwerter Vorteil für die Dauer der Elternzeit weiterhin überlassen wird, wird er auch auf das Elterngeld angerechnet - er stellt ja so gesehen Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar.


Elli1993

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Wie würde das dann ablaufen. Weil ich ja von der Elterngeldstelle für die Zeit das Geld bekomme. Also würden dann zum Beispiel die 130€ abgezogen werden vom Elterngeld?


Dojii

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Nicht 1 zu 1, aber ja. Man kann in Etwa davon ausgehen, dass 2/3 des Nettowertes des geldwerten Vorteils beim monatlichen Elterngeld abgezogen wird, wenn man Basiselterngeld nutzt.


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