Elli1993
Hallo. Ich habe mal eine Frage. Mein Arbeitgeber würde mir den Dienstwagen überlassen in der Elternzeit. Ich würde sonst die Kosten für die Leasingrate tragen und die Steuern . Würde dies dann trotzdem auf das Elterngeld angerechnet werden obwohl ich die Rate bezahle ? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ja, würde als geldwerter Vorteil angerechnet werden aber die Leasingraten würde berücksichtigt werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der Dienstwagen als geldwerter Vorteil für die Dauer der Elternzeit weiterhin überlassen wird, wird er auch auf das Elterngeld angerechnet - er stellt ja so gesehen Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar.
Elli1993
Wie würde das dann ablaufen. Weil ich ja von der Elterngeldstelle für die Zeit das Geld bekomme. Also würden dann zum Beispiel die 130€ abgezogen werden vom Elterngeld?
Dojii
Nicht 1 zu 1, aber ja. Man kann in Etwa davon ausgehen, dass 2/3 des Nettowertes des geldwerten Vorteils beim monatlichen Elterngeld abgezogen wird, wenn man Basiselterngeld nutzt.
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