Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienstwagen und Elternzeit

Frage: Dienstwagen und Elternzeit

Pina88n

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Guten Morgen Frau Bäder, Ich habe folgende Frage: Stimmt es, dass wenn mir der Dienstwagen in Elternzeit überlassen wird, ich diesen nur 1 jahr lang mit der 1% Regelung haben darf und danach würde es wie ein privates leasing laufen spricht ich müsste die Versicherung selber zahlen ect. Mein Listenpreis ist bei 27000 d. H ich würde 270€ versteuern. Würden mir dann vom. Elterngeld netto ca. 140 Euro abgezogen werden oder? Muss ich, dass dann nach der elternzeit noch rückwirkend versteuern ? Vielen Dank für die Zeit und liebe Grüße Pina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das ist eine Verhandlungs/ Vertragssache, wer die Versicherung zahlt. 2. Ansonsten ist es ein geldwerter Vorteil und wird wie LOhn beim EG berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Zur ersten Frage kann ich leider nichts sagen. Bei der zweiten Frage: Der Dienstwagen wird mit deinem Elterngeld verrechnet, es werden etwa 65% des KFZ-Nettowertes von deinem monatlichen Elterngeld abgezogen, wenn du Basiselterngeld nutzt. Und du musst ihn natürlich während der Elternzeit weiter versteuern, zahlst also quasi doppelt für ihn - hast dafür aber eben ein Auto in der Elternzeit. ^^


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