Pina88n
Guten Morgen Frau Bäder, Ich habe folgende Frage: Stimmt es, dass wenn mir der Dienstwagen in Elternzeit überlassen wird, ich diesen nur 1 jahr lang mit der 1% Regelung haben darf und danach würde es wie ein privates leasing laufen spricht ich müsste die Versicherung selber zahlen ect. Mein Listenpreis ist bei 27000 d. H ich würde 270€ versteuern. Würden mir dann vom. Elterngeld netto ca. 140 Euro abgezogen werden oder? Muss ich, dass dann nach der elternzeit noch rückwirkend versteuern ? Vielen Dank für die Zeit und liebe Grüße Pina
Hallo, 1. Das ist eine Verhandlungs/ Vertragssache, wer die Versicherung zahlt. 2. Ansonsten ist es ein geldwerter Vorteil und wird wie LOhn beim EG berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Dojii
Zur ersten Frage kann ich leider nichts sagen. Bei der zweiten Frage: Der Dienstwagen wird mit deinem Elterngeld verrechnet, es werden etwa 65% des KFZ-Nettowertes von deinem monatlichen Elterngeld abgezogen, wenn du Basiselterngeld nutzt. Und du musst ihn natürlich während der Elternzeit weiter versteuern, zahlst also quasi doppelt für ihn - hast dafür aber eben ein Auto in der Elternzeit. ^^
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