Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnungsbescheid ALG wegen Erziehungszeit Zwillinge!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ablehnungsbescheid ALG wegen Erziehungszeit Zwillinge!

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Hallo Frau Bader! Hallo an alle Mitleser/innen! Ich möchte mich nach meiner 5-jährigen Erziehungszeit (von 09.08.2002 Lorenz, ab 17.06.2005 meine Zwillinge Emily & Louis bis 16.06.2010) selbständig machen. Daher habe ich einen Antrag auf ALG1 ab dem 17.06.2010 gestellt und wollte mich kurz darauf selbständig machen. Ich kann dann von der ARGE einen Zuschuß zur Selbständigkeit bekommen. Ich habe alle meine Unterlagen der letzten 5 Jahre vollständig eingereicht. Da machte die Sachbearbeiterin schon ein komsiches Gesicht. Sie verlangte daraufhin meine Lohnunterlagen von 1997-2002 (ist ja auch nicht normal?! Ich dachte immer, es werden nur die letzten 5 Jahre gewertet) Aber egal, ich war auch in den 5 Jahren davor immer in Anstellung. Nun bekomme ich heute per Post den Ablehnungsbescheid! Zitat: Sehr geehrte Frau XXX, Ihren Antrag vom 17. Juni 2010 lehne ich hiermit ab (§ 118 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie sind in den 2 Jahren vor dem 17. Juni 2010 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 123 und § 124 SGB III). Widerspruch innerhalb eines Monats möglich! Ja was soll das denn!?!?! Ich war doch in Erziehungsurlaub, der mir auch gesetzlich nach BEEG zusteht und das ist halt bei den 3 Kindern inkl. Zwillies 5 Jahre! Das kann doch nicht sein, daß da ein Gesetz gegen das andere geht, oder etwa doch?! Bin gerade außer mir und total wütend, was kann man da machen, oder haben die wirklich das Recht dazu? Für eine schnelle Antwort, eventuell mit Angabe Gesetze wäre ich Ihnen/Euch dankbar! LG Carola


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LG Carola


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Hallo, ich würde mal unabhängig bei der Arge anrufen. hab mal gegoogelt, das scheint wirklich ein Problem zu sein. http://www.vbm-online.de/geld-a-gesetze/rechtsprechung/398-mageres-arbeitslosengeld-nach-elternzeit.html


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Nein, aber habe heute auch mal gegoogelt :-(((( Es ist wohl wirklich so.... Aber ich werde das so nicht bestehen lassen. Im Notfall werde ich klagen. Aber welches Gericht ist denn für sowas zuständig? LG Carola


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