Lovie
AG beschäftigt mehr als 30 Mitarbeiter Arbeitsvertrag seit September 2014 Geburt Kind 1 1.7.15 Elternzeit bis 30.6.17 (TZ in ez mit 25h/Woche von 09/16 - muschu Kind 2) Geburt Kind 2 09/17 EZ beantragt und genehmigt von 09/17 bis 09/21 Im gleichen schreiben TZ in ez mit konkreten Stunden und Zeiten beantragt, weder Ablehnung noch Genehmigung erhalten 05/18 Ablehnung der TZ in ez ohne Begründung Ist es nicht so, dass bei Geburten nach dem 1.7.15 der Antrag TZ in ez als genehmigt gilt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt wurde? Darf der AG in diesem Fall die TZ in ez ablehnen? Wenn ja mit welcher Begründung? Was steht mir zu, sollte ich keine Alternativen Job finden bis mein EG endet? ALG 1? Annahmeverzugslohn?
cube
Der AG hat eine Frist von 4 Wochen bis vor Beginn der TZ - nicht ab dem Datum, an dem du deinen TZ-Wunsch eingereicht hast. Es kommt jetzt also darauf an, ab wann deine TZ beginnen soll.
Lovie
Fingierte Zustimmung bei nicht rechtzeitiger Ablehnung Sofern der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Nach dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt die Zustimmung des Arbeitgebers zur beantragten Teilzeitbeschäftigung bei Elternzeit für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder als erteilt, wenn der Arbeitgeber die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht spätestens vier Wochen (acht Wochen bei Betreuung eines Kindes nach dessen dritten Geburtstag) nach Zugang des Antrages schriftlich abgelehnt hat. Dies bedeutet, dass der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Ablehnung zukünftig selbst dann als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgeber berechtigt gewesen wäre, den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit abzulehnen. Hab ich ergoogelt und wollte wissen ob das stimmt...
Dojii
Ich muss cube auch widersprechen. Die 4 Wochen beginnen ab dem Tag, an dem die schriftliche Anmeldung der Elternzeit dem Arbeitgeber zugeht. Zu finden in den Richtlinien zum Elterngeld unter Punkt 15.5.2.3 Ablehnung des Arbeitgebers und Zustimmungsfiktion. Aber selbst wenn der Arbeitgeber rechtzeitig abgelehnt hätte, eine Ablehnung ohne ausführliche Begründung gilt ebenfalls nicht. Zu finden im gleichen Abschnitt der Richtlinien. Ich vertrete die Meinung, dass deine TZ mit exakt den Zeiten und Konditionen, die du in deinem Schreiben aufgeführt hast, als genehmigt gilt.
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